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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bin im Sept.2005 in eine Mietswohnung von privat eingezogen, das Haus wurde erst 2002 fertig gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Dachgeschoß/Galeriewohnung von 92 m² Wohnfläche.
Bei Einzug wurde von mir lediglich das Wohnzimmer in Cremefarbe gestrichen, alle anderen Zimmer und die Galerie waren ok.
In meinem Mietvertrag stehen die vom Gesetzgeber vorgelegten Fristen (3, 5 und 7 Jahre)
Und als Zusatz:
"Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Renovierungsturnus und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsrep. nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten. Dieser bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Durchführung der letzten Schönheitsrep. während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus und wird aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt."
Nachdem ich nun diese Wohnung zum 31.8.06 geküdigt habe, hat mein Vermieter mir schon mit anteiligen Malerkosten gedroht.
Ist das zulässig und wenn ja was kann da au mich zukommen?

Gruß lola111

1 Kommentar zu „Schönheitsreparaturen nach noch nicht einmal 1 Jahr Mietzeit”

fin Experte!

Wenn Sie 1 Jahr dort gewohnt, so müßten Sie sich mit ca. 10-15% der Malerkosten beteiligen. Das ist nicht die Welt und bitte nur zahlen, nachdem der Vermieter Ihnen auch eine Rechnung darüber vorgelegt hat. Und natürlich mit dem Vermerk des Malers, das es sich auch um diese Mietwohnung handelt.
Die prozentuale Beteiligung ist aber i.d.R. in Formularmietverträgen eindeutig geregelt.

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