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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

ich wohne in einer plattenbausiedlung. die häuser sind fünfstöckig und stehen im carree. es gibt also einen großen innenhof, der von der akustik wie eine theaterbühne, wie ein schalltrichter, wirkt. hinzu kommt noch, daß hier dicht an dicht bäume stehen und diese erzeugen zusätzlich ein echo wie im wald. wenn sich hier in diesem innenhof leute unterhalten, versteht man in jeder wohnung mit offenem fenster jedes wort.

ich bin meistens wochentags zwischen 8 und 16 uhr zuhause, da ich meist spät abends, nachts arbeite. oftmals arbeite ich zwischen 8 und 16 uhr zuhause. seit 2005 ist ein neues gartengerät für die pflege der außenanlagen in benutzung, ein sogenanntes "blasgerät". es erzeugt einen solchen heidenlärm, daß ich für mein empfinden nur von einer ausnahmesituation sprechen kann, die es in mir hervorruft. das geräusch ist hier an diesem ort schlimmer anzuhören als das von den im frühjahr und im herbst benutzen motorsägen zur baumbeschneidung, schlimmer als das einer kreissäge und auch schlimmer als das der minitraktor-rasenmäher, die einige male zwischen frühjahr und herbst benutzt werden.

auch wenn das gerät leiser zu hören ist, weil es in weiterer entfernung benutzt wird, habe ich keine ruhe, weil ich damit rechnen muß, daß es gleich wieder richtig losgeht. auf dem balkon zu sitzen, wenn das gerät direkt in der nähe benutzt wird, ist unerträglich. auch wenn das fenster geschlossen ist, schraubt sich das mörderische gejaule dieses riesenföns ins gehirn. selbst wenn man ausgeschlafen und gesund ist, dann bedeutet es eine belastung, dieses geräusch aushalten zu müssen, aber wenn ich schlafen will oder es mir nicht gut geht, ist es für mich körperverletzung.

ich lebe seit 1998 in dieser wohnung, vor 2005 kann ich mich nicht erinnern, dieses gerät gehört zu haben. seit beginn 2005 hat die häufigkeit der benutzung ständig zugenommen.

jetzt ist es inzwischen so, daß es jede woche mehrmals und dann auch noch auf den tag verteilt mehrmals benutzt wird. sämtlichen kleinen fege-und kehrarbeiten, die sonst auf anderem, geräuschlosem wege erledigt wurden, sind jetzt von ohrenbetäubendem getöse begleitet.

ich bin an diesen ort gezogen, weil für mich die ruhe auch tagsüber mit das wichtigste auswahlkriterium für eine wohnung war. die wohnqualität ist für mich damit fast ganzjährig enorm gesunken. im prinzip ist es so, daß auch eine dauernde mietminderung für mich keine lösung wäre. sie hätte für mich nur dann einen nutzen, wenn sie den vermieter dazu brächte, die benutzung dieses gerätes zu unterbinden oder auf ein minimum zu beschränken. wenn das nicht erreicht werden kann, muß ich wegziehen.
ich habe vor, die anderen betroffenen mieter anzuschreiben, ich kann mir nicht vorstellen, daß ich die einzige bin, die betroffen ist.

eigentlich wird dieser ganze krach ja nur für die leute erzeugt, die hier wohnen, damit es für die augen gut aussieht. aber warum ist es so selbstverständlich, daß überhaupt nicht danach gefragt wird, welche wirkung das für die ohren hat? und warum ist ein sauberkeitszustand, der offensichtlich seit existenz der wohnanlage bis zum jahre 2005 ohne diesen ohrenbetäbenden lärm zu erreichen war, von nun nur noch mit diesem lärm zu erreichen?

ist mietminderung in diesem falle ein anwendbares mittel, auch wenn der krach nur außerhalb der gesetzlich festgelegten ruhezeiten passiert? ich kann mir durchaus vorstellen, daß die dezibel, die das gerät verursacht, in dieser akustischen situation den erlaubten grenzwert überschreiten, aber dafür muß ich erstmal eins kaufen. vielleicht kann mir jemand einen rat geben, bevor ich das gerät kaufe und die 500 flugblätter herstelle und verteile. allein habe ich eh keine chance.

vera

2 Kommentare zu „mietminderung wegen lärmbelästigung durch anlagenpflege”

lola111

Bin im Sept.2005 in eine Mietswohnung von privat eingezogen, das Haus wurde erst 2002 fertig gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Dachgeschoß/Galeriewohnung von 92 m² Wohnfläche.
Bei Einzug wurde von mir lediglich das Wohnzimmer in Cremefarbe gestrichen, alle anderen Zimmer und die Galerie waren ok.
In meinem Mietvertrag stehen die vom Gesetzgeber vorgelegten Fristen (3, 5 und 7 Jahre)
Und als Zusatz:
"Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Renovierungsturnus und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsrep. nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten. Dieser bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Durchführung der letzten Schönheitsrep. während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus und wird aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt."
Nachdem ich nun diese Wohnung zum 31.8.06 geküdigt habe, hat mein Vermieter mir schon mit anteiligen Malerkosten gedroht.
Ist das zulässig und wenn ja was kann da au mich zukommen?

Gruß lola111

lola111

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