Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo @all,

wir bewohnen eine EG Wohnung in einem 3.Familienhaus. Es sind alles Eigentumswohnungen und wir sind die einzigsten Mieter dort. Letzte Woche war kein Heizoil im Tank und alle aus dem Haus verreist. Somit habe ich mir einen 50l Kanister besorgt, und wir haben erstmal mit normalen Diesel geheizt. Jetzt war am Freitag der Oilwagen da, und der Tank wurde wieder mit 2000l aufgefüllt. Die Bewohnerin oben unterm Dach hat aber die Heizung abgestellt mit der Begründung: Sie hätte keine Lust und Geld dieses Jahr nochmal zur tanken. Wir haben ein kleines Kind 1,5Jahre alt und 13° in der Wohnung. Nachts so ca. 11° was echt zu kalt ist. Somit haben wir den Vermieter gerufen, und er hat sofort mit der Hausverwalterin gesprochen aber der meinte er kommt nicht gegen die an, da das die HAsuverwalterin mit dem Bewohner in der Mitte abgesprochen hat. Somit 2 gegen 1 und die Heizung bleibt aus. Was können wir tun? Gibt es ein Gesetz? Am besten Dienstag sofort zum Anwalt? Was ist wenn der kleiner krank wird?
Stichwörter: problem + mega

1 Kommentar zu „Mega Problem”

Fressbaeckchen Experte!

Du hast ein Anrecht auf 20 Grad Raumtemperatur in Wohnräumen, die Heizung muß also laufen. Dein Anspruch richtet sich leider an deinen Vermieter, der ja offenbar guten Willens ist, und nicht an die anderen Eigentümer, mit denen du ja keinerlei Vertragsverhältnis hast.

Nun müsste eigentlich dein Vermieter die anderen Eigentümer dazu bringen, die Heizung laufen zu lassen, notfalls durch eine einstweilige Anordnung (Eilbedürftigkeit sollte hier, schon wegen dem Kleinkind, gegeben sein!) - ich könnte mir aber auch vorstellen, daß du selbst eine solche Anordnung erreichen kannst, zumindest in der Art, daß den anderen Eigentümern untersagt wird, in den technischen Ablauf der Heizung einzugreifen, nachdem z. B. dein VM sie wieder in Gang gebracht hat.

Außerdem - gehe mit deinem Kind zum Arzt, schildere ihm die Situation ... sollte dein Kind nun krank werden und es wahrscheinlich sein, daß die Ursache in der viel zu kalten Wohnung zu suchen ist, so kommt ggf. eine Strafbarkeit der anderen Eigentümer wegen Körperverletzung in Betracht - das ist alles eine Frage eines entsprechenden Attests (analog z. B. zu Attesten, die einen körperlichen Schaden wegen dauernder Lärmbelästigung belegen).
Ich kann das Handeln der anderen Eigentümer - angesichts eines Kleinkindes im Haus - schon jetzt nur als kriminell bezeichnen! <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

Ralf

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.