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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe eine einfache Frage. Wir wohnen seit 1,5 Jahren in unserer Wohnung und werden im September ausziehen. In unserem Mietvertrag steht, dass wir bei Auszug die Wohnung komplett streichen müssen, und zwar die Wände und die Decke. Ist diese Klausel zulässig? Müssen wir nach der kurzen Zeit überhaupt streichen? Bin dankbar für jeden Tipp wie ich hier verfahren soll. Viele Grüße Heiko Obermüller
Stichwörter: auszug + jähriger + mietzeit + streichen + wohnung

0 Kommentare zu „Wohnung nach 1,5 jähriger Mietzeit bei Auszug streichen?”

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