Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo forum, ich hoffe ihr könnt mir helfen!

seit ein paar tagen hat die benachbarte autowerkstatt in unmittelbarer nähe zu meinem schlafzimmerfenster einen fahnenmast mit fahne aufgestellt (entfernung geschätzte 3 meter maximal). die fahne ist fest montiert, kann also nicht einfach über nacht eingeholt werden. sobald es etwas windiger ist, wie in den letzten tagen, ist an schlafen bei gekippten fenstern nichtmehr zu denken. meine frage: gibt es gestzliche grundlagen, die das aufstellen von fahnenmasten in geringem abstand zur grundstücksgrenze (~40cm) verbieten, oder beispielurteile für die lärmbelästigung durch flatternde fahnen? und wie sollte ich vorgehen? den weg über den vermieter oder lieber ordnungsamt oder polizei wenn eine direkter versuch zur lösung des problems nicht fruchtet?

für jeden hilreichen hinweis wäre ich dankbar!

viele grüße aus kassel,
joscha

edit: ich habe natürlich schon die suchfunktion benutzt, aber nichts gefunden - falls ich was übersehen haben sollte wäre ich auch für den link dankbar! nochmal grüße!
Stichwörter: fahne + lärmbelästigung + wehende

1 Kommentar zu „lärmbelästigung durch wehende fahne”

fin Experte!

Da die Sache nicht unbedingt zum Mietrecht gehört wäre das Ordnungsamt zunächst einmal für Informationen richtig. Da es sich aber wohl um ein Gewerbemischgebiet handelt ist es natürlich schwierig hierauf einzuwirken.
Beim Ordnungsamt aber könnte man fragen ob die Fahne nicht zumindest am Wochenende eingezogen werden kann o.ä. Bin mir aber sicher das das Ordnungsamt mit dieser auftretenden Form der Anwohnerbelästigung bei der Beantwortung auch Probleme haben wird...

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.