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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich befinde mich gerade in der Diskussion mit meinem Vermieter.
Über meiner 2-Zimmer (+Bad) Wohnung befindet sich eine Dachterasse. Diese ist über eine Wendeltreppe (in einen Wintergarten) für mich zugänglich.
Zwischen dem Dach Teil über dem Wohnzimmer und dem Teil über dem Schlafimmer ist lediglich eine 40 cm hohe Mauer. Das Gebäude besteht aus 2 Teilen (Altbau und angesetzter Neubau).
Über die nicht verschlossene Feuertür des Treppenhauses ist der Teil der Terasse über meinem Schlafzimmer zugänglich. Nun befinde ich mich in der Diskussion bzgl. des Nutzungsrechts dieser Terassen-Hälfte.

Der Vermieter hat folgende Auffassung:[/b:a41bf]
- Mein Mietvertrag gibt von der genannten Fläche nicht das Anrecht auf diesen Teil frei
- Der Teil über meinem Schlafzimmer ist für alle Mieter frei zugänglich und ist eine allgemeinnützige Terasse
- ich solle meine Pflanzen davon entfernen

meine Auffassung:[/b:a41bf]
- in meinem Mietvertrag ist nur explizit <b>eine Dachterrasse</b> (siehe Unten) genannt
- im Mietvertrag ist mit keinem Wort eine durch alle Mieter zugängliche Terrasse erwähnt
- in der Hausordnung ist keine Terrasse oder Nutzungshinweis zu selbiger verankert
lediglich folgender Hinweis auf den Grillplatz / Spielplatz sind enthalten:
4. Außerhalb der vorstehend aufgeführten Mietsache ist der Mieter berechtigt, lediglich die nachstehend aufgeführten Einrichtungen gemeinschaftlich unter Beachtung der Hausordnung mit den anderen Mietern des Hauses zu nutzen. Zuweg zu Mülltonnen und Garagen, Gartenanlage mit Spielplatz/ Grillplatz die Benutzung des Spielplatzes / Grillplatz ist auf eigene Gefahr. Wir weisen darauf hin, dass das Objekt, d.h. Grünflächen-Wege sowie die Hausflure bis ca. Mitte – Ende Frühjahr 2006 fertig gestellt sind. [/quote:a41bf]

Ebenso argumentierte ich wie folgt:
- die Bauliche Trennung ist nicht gegeben (40 cm Mauer)
- meine Privatsphäre wird durch die Nutzung der anderen beeinträchtigt
- Lärm über meinem Schlafzimmer beeinflusst die Lebensqualität für diese Wohnung
- vor Mietbeginn wurde ich in keinster art und weise über die gemeinschaftliche Nutzung einer Hälft informiert.

Wie sehen Sie diese Situation?
Vielen Dank für die Hilfe - ich bin um schnellstmögliche Antwort von Vermieter seite gebeten worden.[/b:a41bf][/u:a41bf]


Auszug aus dem Mietvertrag:[/b:a41bf]

<b>Wohnung: ca. 126,15 m² DG rechts im Quergebäude teilgewerblich nutzbar </b>

2 Wohn/-Schlafräume Ausstattung: Parkett, Wände Raufaser weiß bzw. geputzt
1 Diele Ausstattung: Parkett, Wände Raufaser weiß bzw. geputzt
1 Küche Ausstattung: EBK zur kostenlosen Nutzung
1 Bad Ausstattung: gefliest, Dusche, Wanne, 2 HWB, WC,
1 Balkon
<b>1 Dachterrasse </b>
1 Keller

2. Die Wohn- und Nutzfläche beträgt ca. 126,15 m², die Heizfläche beträgt ca. 100,00 m². <b>Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die tatsächliche Wohnfläche von der vorstehend vereinbarten Fläche abweicht, so soll keine der Parteien berechtigt sein, aus dieser Tatsache eine Anpassung der Miete zu verlangen. </b>
[/quote:a41bf]


Stichwörter: terrassenbenutzung + mieter

5 Kommentare zu „Terrassenbenutzung für alle oder nur für den Mieter?”

fin Experte!

Hier ist die Dachterrasse ja eindeutig im Mietvertrag bei den für Sie nutzbaren Anlagen aufgeführt, genauso wie Keller, Balkon etc.
Normalerweise wird so etwas noch einmal extra im Mietvertrag mit Kreuzchen zur Mitbenutzung oder Alleinnutzung aufgeführt.
Im Nachhinein ist es nicht möglich sich wegen Nutzung der Dachterrasse der anderen Mieter zu beschweren. Das hätten Sie vor Mietbeginn fragen sollen.
Warum man Ihnen aber die Nutzung versagen will obwohl die Nutzung in Ihrem Mietvertrag aufgeführt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn Sie Wert auf die Mitbenutzung legen, dann sollten Sie mit dem Mietvertrag zu einem Anwalt gehen.
Ich könnte mir nur einen Interessenskonflikt vorstellen wenn Sie evtl. sehr viele Pflanzen oder sehr große dort aufgestellt haben.

roheb

Hallo,

danke für die erste Antwort.

die Nutzung durch andere Mieter ist noch nie passiert - die Diskussion kam erst nach meiner Einweihungsfeier auf, bei der Mieter anmerkten das sie bei der Vermietung darauf hingewiesen wurden, dass eine Terrasse zur Verfügung steht.
Bis heute stehen nur 2 kleine 20 EUR Pflanzen von mir dort, um den Durchgang dazu optisch zu "versperren".

ich habe den vermieter um Stellungnahme gebeten wieso die Nutung durch alle Mieter der Terassenhälfte nicht im Mietvertrag steht - da ja dann auch mir diese Terasse zur Teilnutzung zustehen würde. leider ohne Antwort.

welche (rechtlichen)Mittel hat der Vermieter um gegen mich vorzugehen wenn ich diese terrasse nicht räume?

roheb

Hallo,

danke für die erste Antwort.

die Nutzung durch andere Mieter ist noch nie passiert - die Diskussion kam erst nach meiner Einweihungsfeier auf, bei der Mieter anmerkten das sie bei der Vermietung darauf hingewiesen wurden, dass eine Terrasse zur Verfügung steht.
Bis heute stehen nur 2 kleine 20 EUR Pflanzen von mir dort, um den Durchgang dazu optisch zu "versperren".

ich habe den vermieter um Stellungnahme gebeten wieso die Nutung durch alle Mieter der Terassenhälfte nicht im Mietvertrag steht - da ja dann auch mir diese Terasse zur Teilnutzung zustehen würde. leider ohne Antwort.

welche (rechtlichen)Mittel hat der Vermieter um gegen mich vorzugehen wenn ich diese terrasse nicht räume?

Susanne Experte!

Die Terasse gehört m.E. zur Wohnung, wie im MV aufgeführt. Von einer Terassennutzung oder Teilnutzung als Gemeinschaftsanlage ist dort nicht die Rede! Selbst wenn der VM dies im MV so meinte, hat er es nicht vereinbart.
Man könnte dies gut mit dem Keller vergleichen: Du hast ja auch einen eigenen, abschliessbaren Keller zugewiesen bekommen, der nicht zur gemeinschaftlichen Nutzung vorgesehen ist. Wäre der Keller z.B. wg. Wassereinbruch nicht nutzbar, würde dies ja auch ein Mangel sein, der zur Mietminderung führt.
Da die Terasse daher mitgemietet ist, kann der VM auch nicht ein Nutzungsrecht entziehen, was gar nicht vorliegt.
Nötigenfalls muss zur Wahrung Deiner Interessen halt ein Fachanwalt hinzugezogen werden.

fin Experte!

Wenn der Vermieter allen Mietern im Mietvertrag die Dachterrasse zur Nutzung mit überlassen hat, so hat er natürlich nun ein Problem wenn Sie durch die Pflanzen anderen den zugesicherten Zugang versperren.
Das Problem sollte auf den Tisch gebracht und ausdiskutiert werden. Sie müssen sich auch klar darüber sein ob Sie die ganze Terrasse für sich allein haben wollen, so dass niemand drauf darf, oder ob Sie mit einem Teil zufrieden sein könnten und ab und zu andere dort tolerieren.
Sie haben die Mitmieter durch Ihre Einweihungsfeier ja auch beeinträchtigt und fürchten nun um dasselbe bei Ihnen. Eine Hausordnung aber kann so etwas in einem Kompromiss zu aller Zufriedenheit lösen. Hierin sollte dann stehen wie oft jeder Mieter die Dachterrasse für Parties/Besuch benutzen darf. Hierzu kann man auch Urteile zu Grillfesten in Mehrfamilienhäusern als Stütze nehmen. Das das nicht jedes Wochenende gehen darf oder alle 14 Tage beim selben Mieter, dürfte einleuchten.

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