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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Von: gundel
An: gundel
Verfasst am: Mo Mai 22, 2006 4:25 pm

Ich habe eben BGB $544 entdeckt. Nun meine Frage: wie erkenne ich, das es sich ein auf Lebenszeit des Vermieters oder Mieters abgeschlossener Vertrag oder ein auf über 30 Jahre abgeschlossener Verrag handelt?

Im konkreten Fall: der Vertrag wurde im letzen Dezember 30 Jahre alt und die ehemalige Vermieterin ist inzwischen verstorben. Habe ich nun ein außerordentliches Kündigungsrecht? Ich möchte zwar den Mieter nicht verlieren, würde aber gern die Nebenkosten wie Grundsteuer und Versicherungsbeiträge nach dem aktuellen Mietrecht über die Nebenkosten abrechnen.

Wie sieht nun meine Situation aus?
Danke
Stichwörter: verträge + §544 + bgb + jahre + länger

0 Kommentare zu „BGB §544 Verträge länger als 30 Jahre”

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