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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

heute habe ich die NK bekommen.

Darauf ist eine Punkt Gartenpflege angegeben mit 34 Std a 15 €.

Umgelegt ist nicht nach Wohnungseinheit sondern nach qm-Wohnfläche. Es sind drei Einheiten im Haus. Ist das ok so? Schliesslich habe ich ja nichts mehr am Garten nur weil ich ne grössere Wohnung habe.

Zum anderen wurde der Allgemeinstrom pro Einheit berechnet, was in Ordnung ist.

Dazu vier Fragen:

1. Ist dieser Stundensatz ok so, für ein bisschen Rasenmähen und Unkraut jäten finde ich den schon etwas hoch?

2. Muss nicht nach Einheit anteilig abgerechnet werden?

3. Ich habe die Vermutung das läuft gegen uns, da wir Streit mit dem VM haben, ich habe mit eigenen Augen gesehen dass dieser Punkt nur bei mir und noch einem Mieter auftaucht. Wir beide haben nicht das gerade ein gutes Verhältnis zum VM. Beim dritten Mieter ist dieser Punkt nicht in Ansatz gebracht, dieser Mieter hat auch ein sehr gutes Verhältnis zum VM weil sie sich alles gefallen lässt. Kann es sein dass wir dann so abgestraft werden? Zudem ist bei früheren Abrechnungen auch nie Gartenpflege abgerechnet worden.

4. Wie muss der VM die Stundenanzahl nachweisen? Bzw. wie muss er mir über die anscheinend abgeleisteten Arbeiten Rechenschaft ablegen? Welche Nachweise evtl. auch unterjährig kann ich da von meinem VM verlangen?

Besten Dank für Eure Antworten.

Gruss

Endu
Stichwörter: vm + gartenpflege

0 Kommentare zu „Gartenpflege durch VM”

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