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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich blick nicht mehr so ganz durch.

In meinem MV steht, dass ich für Kleinreparaturen bzw. Bagatellschäden je Kalenderjahr max. 75 Euro zahlen muss.
Dass es sich hierbei um Teile des Mietobjekts handeln muss, die dem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen steht auch mit drin. Ebenso, dass ich nicht verpflichtet bin, die Rep selbst in Auftrag zu geben oder durchzuführen.

Was nicht darin steht, ist die Höhe der einzelnen Reparaturen. Nur eben der Höchstbetrag im Jahr, 75€.

Ist diese Klausel nun lt. neuster Rechtssprechung ungültig, weil nicht aufgeführt ist wie hoch die einzelne Rep. max. sein darf oder ist dies halt einfach der max. Jahresbetrag?

Sollte sie gültig sein, zählen dann ALLE Rep. darunter, auch wenn es sich um Verschleiss handelt?

Der Spülkasten der Toilette ist kaputt und soll ausgetauscht werden. Kostenpunkt ca. 80€.

Muss ich in dem Fall bzw. allgemein überhaupt etwas zahlen?

Vielen Dank schonmal
ciaoi

3 Kommentare zu „Kleinreparaturen, Verschleiss, Instandhaltung...”

Susanne Experte!

Die sog. Kleinreparaturklausel benötigt, um wirksam zu sein, die sog. 2fache Begrenzung.
D.h. einmal eine Obergrenze pro Rechnung, hier 75€ und als zweiten Wert einen Jahreswert, der i.d.R. mit ca. 8% der Jahreskaltmiete angegeben wird.
(damit werden die Gesamtrechnungen pro Jahr, die der Mieter tragen müsste, begrenzt)
Fehlt die 2. Begrenzung, ist die Klausel nichtig. Ist die Einzelrechnung höher als 75€, so ist sie vom Vermieter zu tragen!
Hier wird immer verwechselt, der Mieter hätte den Teilbetrag der Rechnung bis 75€ zu zahlen, dem ist nicht so!

Karin21

Also ich schlafe hin und wieder bei meinem Freund. Seine Türklingel ist derzeit defekt.
Als er gestern morgen auf der Arbeit war, bin ich noch wenig bei ihm geblieben weil ich frei habe.Gegen halb 10 klopfte es erst vorsichtig und dann immer heftiger an der Haustür. Eine weibliche Stimme (Vermieterin) rief, dass sie weiß das jemand da ist, und das aufgemacht werden soll.. Ca eine viertel Stunde ging das so.
Ich habe nich geöffnet da ich ja nur Gast hier bin. Mein Freund sagte immer wenn was ist, nie aufumachen.weil ich ja auch nicht sehen kann WER klingelt. Doch an der Stimmer hat ich sie erkannt.
Darf sie das? Müsste sie nicht erstmal telefonisch versuchen uns zu erreichen..Sie wohnt ja noch nicht mals hier, sondern in der Nachbarschaft. Und eigentlich weiß sie das mein Freund berufstätig ist.

melliandra

Soweit ich weiss darf der Vermieter nur unangekündigt reinschnein, wenn Gefahr im Verzug ist.

Nach Anmeldung darf er die Wohnung aber durchaus besichtigen.

Steht meistens auch im Mietvertrag.

Ich hätt wohl auch nicht geöffnet, macht aber wohl nen komischen Eindruck bei ihr, wenn sie wusste, dass jemand da ist <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

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