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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe echt ein großes Problem und brauche dringend eure Hilfe.

Meine Wohnung ist zum 31.05.2006 gekündigt und ab 01.06.2006 neu vermietet. Sämtliche Schönheitsreparaturen wurden erledigt, da ist nur noch die Sache mit dem Fußboden.

Der Fußboden ist beschädigt und ich habe dies bereits Ende April meiner Haftpflichtversicherung gemeldet. Gestern meldetet sich mein Vermieter bei mir und fragte nach einem Übergabetermin. Ich habe ihm dann mitgeteilt, dass die Sache mit der Haftpflicht noch zu erledigen ist, worauf Sie ein Haufen Theater machte, dass wir das nicht mehr schaffen, der Fußbodenleger hat eine volle Terminliste und ich müßte Kosten übernehmen, die dem Nachmieter entstehen, wenn er nicht pünktlich in die Wohnung kann.

Daraufhin habe ich bei der Versicherung angerufen und gefragt, wie der Bearbeitungsstand ist. Sie sagte daraufhin, dass wohl ein Gutachter kommen müsste und sich den Schaden anschaut.

Ich habe der Dame gesagt, dass es dringend ist, sie versprach mir,sofort dem Gutachter ein Fax zu schicken, dass er sich mit meinem Vermieter in Verbindung setzt.

So weit, so gut. Habe dann gestern nochmals meiner Vermieterin Bescheid gegeben, worauf noch ein größeres Theater entstanden ist, von wegen das dauert, sie müßte noch einen Kostenvoranschlag holen, sie weiß nicht, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, wenn die WOhnung nicht fertig wird, habe ich das zu bezahlen. Notfalls läßt sie den Boden einfach rausreißen.

Heute morgen hat dann die Kollegin der Vermieterin wieder Terror gemacht, wann sie endlich anfangen kann, den Boden reinzulegen. Nach Rücksprache mit der Versicherung, sagte die Dame, dass der Gutachter ein Fax erhalten hätte und sich mit dem Vermieter in Verbindung setzt. Er könnte auch gleich sagen, ob der Boden repariert werden kann oder nicht, wie hoch der Betrag des übernommenen Schadens sein wird, kann er vor Ort jedoch nicht sagen. WO IST ALSO DAS PROBLEM? Der Vermieter kann doch den Boden rausreißen, wenn der Gutachter das O.K. gibt. Die Dame von der Versicherung meint auch, dass das bis Ende Mai geregelt ist.

Ich weiß nur nicht, wie ich mich verhalten soll. Ich fühle mich unter Druck gesetzt. Können auf mich Ansprüche zukommen, wenn die Wohnung nicht pünktlich fertig wird? Und wie schaut es aus, wenn die Versicherung jetzt eine Summe übernimmt, die unter den Kosten des Fußbodenverlegers liegt. Ist der Vermieter dann berechtigt, mir den Rest der Kosten zu erheben?

Bitte helft mir, es ist wirklich dringend.

Vielen Dank!
Daniela

2 Kommentare zu „WICHTIG!!! Druck des Vermieters, Drohung mit Nachforderungen”

fin Experte!

Zur letzten Frage: Ganz klar Nein! Der Gutachter entscheidet wie hoch der Schaden ist und wieviel übernommen wird. Die Versicherung handelt ja in Ihrem Namen und Sie haben aus Ihrem privatem Vermögen nichts mehr zu bezahlen wenn die Versicherung eine bestimmte Summe übernimmt. Kostenvoranschläge sind i.d.R. überteuert wenn es sich um einen Versicherungsfall handelt. Das wissen die Versicherer aber.
Sie haben die Wohnung bis Ende Mai gemietet und wohl auch noch volle Miete gezahlt? Bis dahin braucht eigentlich überhaupt niemand in der Wohnung anzufangen zu renovieren, denn Sie haben Schlüsselrecht bis zum 31.05. Im Grunde dürfte der Vermieter also bis Mietende Ihre Wohnung überhaupt nicht betreten. Wenn er die Wohnung nahtlos weitervermietet, so muss dann der Nachmieter die Renovierung dulden. Sie brauchen keine Entschädigung zu zahlen.
Natürlich kommt es auch darauf an wie gravierend der Schaden des Bodens ist. Aber nur, wenn er im unrenovierten Zustand das Zimmer unbewohnbar macht, und eine Renovierung zwingend notwendig ist, wäre das ein Grund einen Mieter weiter zu belangen. Bei kleineren Schäden natürlich nicht.

Rano Experte!

Naheliegenderweise ist der von der Versicherung beauftragte Gutachter eher 'versicherungsfreundlich' gestimmt, als ein unabhängiger Gutachter. Trotzdem hat seine Aussage doch einen gewissen Wert.
Die Versicherung trägt also den von ihr selbst geschätzten Schaden. Ist der Schaden nachher höher, so muss der VM seinerseits den Beweis erbringen, dass die Summe der Versicherung den Schaden nicht deckt.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch des Vermieters, dass die Wohnung zum Ende der Mietzeit fertig ist. Wenn das nicht der Fall ist, kann der VM sich in der Tat am alten Mieter schadlos halten, so ihm ein Schaden entsteht![/b:ee984]
Ein neuer Mieter muß[/u:ee984] eine Instandsetzung, die noch in die Zuständigkeit des alten Mieters fällt nicht dulden. Wieso sollte er auch? Ob er es dann vielleicht doch akzeptiert ist natürlich eine andere Frage. Dem Vermieter entsteht also nur ein tatsächlicher Schaden, wenn der neue Mieter die Annahme der (noch nicht fertigen) Räume ablehnt.
Es sollte also alles daran gesetzt werden, den Termin 31.5. einzuhalten, um auf der sog. sicheren Seite zu sein.

Welche Arbeiten sind denn voraussichtlich zur Behebung des Schadens vonnöten?? Können diese überhaupt in einem bereits bezogenen und möblierten Zimmer durchgeführt werden?

Gruß
Ralph

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