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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich brauche mal Hilfe, habe meine WOhnung zum 01.06. gekündigt d.h. ich müsste spätestens am 15.6. ausziehen. Jetzt habe ich gemerkt es wird kanpp. Mein Vermieter hat die Vermietungssachen einen Bekannten übergeben weil er schon zu alt ist.

Jetzt habe ich meinem Vermieter trotzdem gesagt das ich es bis zum 15.06. nicht schaffe auszuziehen es wird paar Tage später.Er war damit einverstanden, dann meldet sich dieser Handlanger von ihm nö das geht net Sie müssen bis zum 15.raus egal wie. Mündlich Vereinbarungen gelten nicht er würde das jetzt machen, obwohl er nicht der Vermieter ist.Bei dem Nachmieter hat er verlauten lassen, daß ein Container kommen soll wo die Möbel reinsollen, ich bin hier echt im falschen Film.

Dann hat noch die Lebensgefährtin von meinem Vermieter angerufen und mich rund gemacht, wieso ich net ans Telefon gehe wenn sie anruft und war total frech halt......sowas ätzendes wie die ist, das könnt ihr euch echt net vorstellen, bin doch kein 10.jähriges Mädel mehr. Die hat nur die Dollarzeichen in den Augen. Ach ja die Wohnung ist erst ab 1.7. vermietet d.h. der Nachmieter will nur früher rein um zu renovieren,(er muss erst ab 1.7.zahlen). Habe dann gesagt normalerweise kann man erst renovieren wenn er ab 1.7. dann reingeht. Haben wir bei der neuen WOhnung ja auch erst ab 1.6. und können net früher rein........

Also Fakt ist ich kann erst paar Tage später raus, wenn die sich auf den Kopf stellen. Meine Frage was kann passieren wenn ich net rausgehe????? Habe eben erfahren das ich Post vom Anwalt bekomme.

Was kann mir also passieren wenn ich nicht am 15.rausgehe????

Gruss Heike
Stichwörter: wohnung + Ärger + gekündigt + hilfe + vermieter

2 Kommentare zu „Hilfe Wohnung gekündigt und Ärger mit Vermieter”

Christoph_A. Experte!

Den Satz verstehe ich jetzt nicht:

"ich brauche mal Hilfe, habe meine WOhnung zum 01.06. gekündigt d.h. ich müsste spätestens am 15.6. ausziehen."

Hast Du mit zweiwöchiger Frist gekündigt ? Hast Du am 01.06. gekündigt oder zum 01.06. ?

Wenn Du die Wohnung nicht fristgerecht räumst, könnte eine Schadensersatzforderung auf Dich zukommen, falls überhaupt ein Schaden entsteht.

Und natürlich darf der VM nicht einfach einen Container da hinstellen und Dich rauswerfen. Das rauswerfen geht nur mit einem Räumungsurteil, was aber hier wohl nicht zu Tragen kommen dürfte, da Du wohl eh vor dem 1. Juli raus bist.

Dem neuen Mieter kann auch kein Schaden entstehen, wenn er am 01. Juli reingeht. Theroetisch kann nur dem VM ein Schaden entstehen, wenn er unbedingt nach dem 15. rein muß, um z.b. Instandhaltungen durchzuführen, die dann aber nicht mehr gemacht werden können, weil Du noch drin bist und der neue auch schon vor der Tür steht.

samoniaki69

Also korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber es ist klar dass du keinen Schadensersatz zahlen musst wenn dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. aber wenn du länger in der Wohnung bleibst, kann ja die Wohnungsübergabe auch erst später stattfinden. Somit musst du auf jeden Fall die Miete für den Zeitraum bezahlen.
Ich finde es sowieso der Oberhammer, erst Wohnung kündigen und dann nicht rechtzeitig umziehen können, und dann noch auf den Vermieter schimpfen. Der kann da wirklich nichts dafür.

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