Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben im Moment einen etwas kniffeligen Fall:
wir möchten gerne ein Zweifamilienhaus kaufen, in dem die untere Wohnung vermietet ist an eine alleinerziehende Mutter mit zwei kindern. Sie wohnt seid acht Jahren auf 95m2 mit Garten für 400€ Miete (nach Mietspiegel müssten es 530€ sein). Das wurde so vereinbart, da sie die Wohnung rennoviert hat beim Einzug. Sie behauptet dafür 10000€ investiert zu haben , hat dafür aber keine Nachweise mehr. Die jetztigen Eigentümer des Hauses bestreiten aber, dass soviel notwendig gewesen ist (sie hat in zwei Räumen Estrich und Laminat gelegt, die Decken abgehängt und die Wände tapeziert).
Die obere Wohnung in de Haus ist für uns so nicht bewohnbar, sie hat in zwei Zimmern keine Heizung, wir haben zwei kleine Kinder (kleiner als ihre...).Ausserdem muss in absehbarer Zeit das Dach samiert werden, womit die Wohnung gänzlich unbewohnbar wird. Sie hat uns gestern gesagt, sie würde freiwillig niemals ausziehen, nur gegen eine Zahlung von 10000€ würde sie eine Vertragsaufhebung machen.
Wir überlegen jetzt, ob wir das mit dem Haus machen sollen, weil wir keine Lust/ Zeit/ Geld auf lange Rechtsstreitigkeiten haben. welche Chancen haben wir, sie rauszukriegen? Darf sie eigentlich Geld verlangen? Wenn ja , wieviel? Was für eine Kündigungsfrist hat sie?
Danke für die Antworten,
Julia
Stichwörter: katastrophe + mieterin + hauskauf

3 Kommentare zu „Hauskauf mit Mieterin= Katastrophe?”

fin Experte!

Wenn Sie seit 8 Jahren dort wohnt haben Sie eine dementsprechend lange Kündigungsfrist an die Sie sich halten müssen. Häuser kaufen mit Mietern drin, die man eigentlich nicht mehr will, ist immer ein Problem. Man sollte sich da besser nach leeren Häusern umsehen, wenn man Streitigkeiten vermeiden will.
Geld verlangen kann natürlich nur jemand, der eindeutige Belege/Rechnungen dafür hat. Sie aber sind an den Mietvertrag gebunden, der mit der Bewohnerin geschlossen wurde und müssen sich an die Kündigungsfrist halten. Wegen großangelegten Umbauten können Sie das machen. Die Frau aber eher rausbekommen wird unmöglich sein, da der Mieterschutz stärker ist als Ihre Interessen.

Susanne Experte!

Hallo Julia,
es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Weise den jetzigen Vermieter darauf hin, dass Du nur ohne Mieter kaufst und es ist sein Problem, wie er sie rauskriegt.
Musst Du mit Mieter kaufen, dann muss der Eigentümer auch im Preis billiger werden. Wenn Du im Grundbuch stehst, erst mal die Miete um 20% erhöhen. Dann musst Du in die obere Wohnung einziehen. In dieser Konstellation hast Du als VM im 2-Fam-Haus die Option der sog. erleichterten Kündigung, d.h. Du kannst der Mieterin ohne Grund kündigen, lediglich die Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate. Je nachdem, was im Mietvertrag vereinbart ist, kannst Du dann mit einer Frist von 6 Monaten oder (bei MV mit Verlängerungsklausel 6 Monate nach 5 Jahren) von 9 Monaten grundlos kündigen. Das ist immer sicherer als eine Eigenbedarfskündigung, besonders, weil die obere Wohnung ja frei ist. (ich nehme an, dadurch ist der Eigenbedarf schwieriger)

juliabjung

Hallo,
danke für eure Antworten, so ähnlich haben wir uns das auch schon gedacht <!-- s :-( --><!-- s :-( --> Leider ist das schon sehr schwierig, vor allem mit kleinen kindern. Das mit dem Sonderkündigungsrecht haben wir uns schon überlegt, aber da sie alleinerziehend mit zwei kindern ist, weiß ich nicht wie es sich mit der "sozialen Härte" verhält. Wir haben Angst, hinterher im Oberen Geschoss, ohne Heizung und ohne Gartenzugang zu hocken und sie nicht rauszukriegen. Wo dann auch noch der Dachumbau ansteht und die obere Wohnung (weil ohne Wände) unbenutzbar wird.
somit hätte es sich dann für uns erledigt (was uns tief traurig macht, da das Haus schon schön ist...)
Julia

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.