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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,
wir drei Mietparteien haben mit unserem Vermieter einen Vertrag, wonach sich die Mieter einvernehmlich selbst um die Beschaffung des Heizöls verständigen. Vertraglich vereinbart entfällt auf uns 28% des verbrauchten Öls.

Eine Mieterin hat 2 Wohnungen gemietet und muß 45% zahlen, die dritte Partei 27%.

Nun stand die Wohnung mit dem 27%-igen Anteil für etwa 7 Monate leer. Die Mieterin (45%) über uns, hat eine Ladung Öl bestellt und fordert nun über den Vermieter zusätzlich zu unseren 28%, die wir unter Vorbehalt schon überwiesen haben, einen Anteil an den verbliebenen 27%. Der Vermieter und die Mieterin sind befreundet.

Für den fraglichen Zeitraum (7 Monate und davor) gab es keine Röhrchen zur Verbrauchserfassung, es wurden also immer die Anteile gezahlt.

Meine Fragen:
1. Müssen wir uns an dem 27% Anteil beteiligen?
2. Falls ja, wieviel?
3. Gibt es einschlägige Urteile?

Unser Vermieter ist Rechtsanwalt

MfG,
Robi66

P.S. Sorry für den abgekürzten Titel, aber ich wollte die Frage spezifizieren.
Stichwörter: leerst + will + mehrfhs + umlegen + vermieter

4 Kommentare zu „Leerst. Whg im Mehrfhs: Vermieter will Heizkosten umlegen”

fin Experte!

Wer fordert von wem den 27%igen Anteil? Die Mieterin von Ihnen??

Rano Experte!

Das Heizöl gehört zu den verbrauchsabhängigen Kosten.

Wenn die leerstehende Wohnung also nicht beheizt wird und kein Warmwasser verbraucht wird, bist Du doch zur Zeit einer von zwei (statt dreier) Verbrauchern.
Du mußt etwas mehr bezahlen, dafür hält der Heizölvorrat länger.
Sollte demnächst ein neuer Mieter dort einziehen, ist dieser an den Kosten für die Betankung (nach Abzug des bereits verbrauchten Öls) zu beteiligen und Du bekommst etwas zurück.

Anders sieht es bei den verbrauchsunabhängigen Kosten aus.
(Stromverbrauch der Anlage, Kaminfeger, Wartung, ...) Diese dürfen nun nicht einfach auf die zwei verbliebenen Mieter umgelegt werden, sondern der VM muß die auf die leere Wohnung entfallenen Kosten selber tragen.

Im übrigen ist der Vermieter verpflichtet, eine Verbrauchserfassung durchzuführen. Spätestens wenn Du ihn dazu aufforderst, muß er sie installieren lassen.
Es gibt aber auch Fälle, in denen diese vereinfachte Verteilungsrechnung günstiger ausfällt! Z.B. entstehen keine Mietkosten für die Röhrchen und keine Ablese- und Abrechnungskosten.

Gruß
Ralph

robi66

Danke für Eure Antworten!

@fin
Zur Zeit fordert uns der Vermieter zu einer Zahlung auf, obwohl die Mieterin das Öl vorausgezahlt hat und wir unseren Anteil von 28% an die Mitmieterin gezahlt haben.

@Rano
Ok. Etwas mehr können wir natürlich zahlen, aber müssen die 27% der leerstehenden Wohnung aufgeteilt werden oder trägt der Vermieter auch einen Anteil?
Ein neuer Mieter zieht ab 1.6. ein. Wir haben im Januar 5006 l getankt. Davon haben wir 28% bezahlt. Zur Zeit sind noch etwa 3700 l im Tank.

Rano Experte!

@Rano
Ok. Etwas mehr können wir natürlich zahlen, aber müssen die 27% der leerstehenden Wohnung aufgeteilt werden oder trägt der Vermieter auch einen Anteil?
Ein neuer Mieter zieht ab 1.6. ein. Wir haben im Januar 5006 l getankt. Davon haben wir 28% bezahlt. Zur Zeit sind noch etwa 3700 l im Tank.[/quote:c78bd]

Ist die Wohnung denn (geringfügig) beheizt worden?
Dann sollte man natürlich auch den VM in die Pflicht nehmen. Und da dieser es versäumt hat, eine Möglichkeit für die genaue Erfassung des Verbrauchs zu schaffen (Röhrchen), ist das dann eben sein Problem und er muss sich mit dem festgelegten Anteil beteiligen.

Für den Fall, daß die Wohnung nicht beheizt wurde:

Der Einzugstermin ist ja schon bald. Stellt doch den Bestand am 31.5. fest.
Für die verbrauchte Menge seit Januar entrichtet ihr dann noch
[Kosten / (0.27+0,45) x 0,27]
(ich hoffe, die Algebra kommt hier zu ihrem Recht! <!-- s :-) --><!-- s :-) --> )

Gruß
Ralph

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