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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle miteinander,

mir ist was ganz blödes passiert:

Bin am 01.August 2005 in eine Wohnung eingezogen und am 28.Februar 2006 wieder raus.

Der Mietvertrag hatte allerdings eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, daher habe ich meinem Vermieter einen Nachmieter genannt der mittlerweile in der Wohnung wohnt und wo alles mit rechten Dingen zugeht.

Jetzt kommt mein Problem:
Im Mietvertrag war die (unwirksame) Klausel über Schönheitsreparaturen das ich bei meinem Auszug die kompletten Renovierungskosten, sprich die Malerkosten zu übernehmen habe, alternativ hätte ich die Wohnung selber streichen dürfen oder einen günstigeren Maler meiner Wahl beauftragen können (gegen diese Mietvertragsklausel hatte der ehemalige Vermieter dann auch plötzlich -leider nur mündlich- etwas)

Mein Vermieter hat daher vorgeschlagen die halben Malerkosten in Höhe von 280,-€ (der Kostenvoranschlag war 560,-€) zu übernehmen und dann bekäme ich meine Kaution zurück.

Da ich zu gegebenem Zeitpunkt noch dachte dies wäre ein besserer Deal als die kompletten 560,-€ zu bezahlen willigte ich hierzu mündlich und später leider auch schriftlich per Fax ein.

Später habe ich jedoch erfahren, dass die Klausel das ich alles zu Bezahlen hätte unwirksam ist weil sie gegen den Grundsatz "Treu und Glauben" verstößt...

Summa summarum möchte ich jetzt nicht Bezahlen, denkt ihr ich komme da vor Gericht durch??? Was soll ich machen???

Danke für eure Antworten!!!
Stichwörter: renovierungskosten + zahlen

3 Kommentare zu „Renovierungskosten zahlen, JA oder NEIN??”

fin Experte!

Ich denke da hilft nur der Gang zum Anwalt, der Ihren Vermieter einmal anschreibt. Sie haben nur 7 Monate in der Wohnung gewohnt und hatten somit sowieso die Fristen zur Schönheitsreparaturen überhaupt nicht erreicht. Was der Vermieter fordern kann wäre höchstens ca. 10% anteilsmäßig von den Malerkosten, da Sie nicht einmal ein Jahr dort gewohnt haben. Aber auch das muß im Mietvertrag vereinbart worden sein, unter Schönheitsreparaturen und Auszug. Steht dort nichts, haben Sie garnichts zu zahlen.

Boetzel

Diese von Dir angesprochene Klausel war im Mietvertrag drin aber der Mieter hat sie durchgestrichen was zu einer unangemessenen Benachteiligung meiner Person führt, da er die Klausel so durchgestrichen hat das ich nach den (fast) 7 Monaten einmal einen Maler komplett hätte zahlen müssen... daher muss ich eigentlich gar nichts bezahlen...

Das Problem ist ja nur das ich das Angebot zu 50% der Kostenübernahme unwissentlich meiner Rechtssituation schriftlich anerkannt habe und ich wissen muss ob ich von dieser Aussage zurücktreten kann oder ob ich an sie gebunden bin!

fin Experte!

Eben wegen der letzten Frage sollten Sie das einem Anwalt überlassen.
In einem Forum kann Ihnen niemand dabei helfen.
Meinten Sie, dass die Klausel vom V e r mieter durchgestrichen wurde? Sie schrieben vom Mieter.
Möglich, dass dieses Durchstreichen für unrechtmäßig erklärt werden kann, da der Mieter dadurch benachteiligt wird. Durch die neuen Gesetze bei Schönheitsreparaturen wäre das durchaus möglich.

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