Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Morgen,

mein Freund und ich haben folgendes Problem:

Wir leben als Mieter in einem 2-Familienhaus. Unsere Nachbarn sind diese Woche ausgezogen, nun sind nur noch wir in der Dachgeschosswohnung dort. Wir haben einen ganz normalen Mietvertrag und wohnen nun ca. anderthalb Jahre in dem Haus (Vermieter wohnt innem anderen Ort).

Wir wussten schon länger, dass das Haus verkauft werden soll da wir öfter potentielle Käufer die Wohnung haben besichtigen lassen müssen. Nun ereilte uns am Freitag ( 28.04. ) die Kündigung. Als Auszug daraus:

"Fristgerechte Kündigung zum 30.06. ..... da der Käufer des Hauses Eigenbedarf anmeldet..."

Mehr stand dort nicht, außer noch eine Telefonnummer von jemandem der Wohnungen anbietet...
Ist es jedoch nicht so, dass wir eh eine 3 Monatsfrist bei kündigung haben (anderes ist im Mietvertrag nicht erwähnt) und auch nur wenn der Vermieter einen ordentlichen Grund hat? Es kann doch nicht sein, dass der jetzige Vermieter uns aufgrund des Eigenbedarfes des neuen Käufers kündigt?

So wie ich das bisher verstanden habe kann erst der neue Käufer kündigen wenn er berechtigten Eigenbedarf anmeldet. Was ist das?
Heißt das dann: 3 Monate ab 30.6. ?

Folgendes ist nun auch noch passiert: die Miete wurde zurückgebucht, da das Konto des Vermieters laut Auskunft unsere Bank nicht mehr existiert. Kann uns das zur Last gelegt werden bezüglich Mietverzug??

Ds problem ist nun ja auch, dass wir nächsten Monat anfangen ein Haus zu bauen. Wäre also gut so lange wie möglich dort noch wohnen zu bleiben...

LG ... (die gestresste) Ela

1 Kommentar zu „Kündigung rechtens? Eigenbedarf/Mietverzug möglich?”

Susanne Experte!

Bezüglich des Kontos mal bei der Bank nachfragen.
Sicher kann Euch der derzeitige VM nicht kündigen, da er keinen Grund vorweisen kann. Der Käufer tritt als Vermieter in den alten Mietvertrag ein und kann dann ab Eintrag ins Grundbuch folgendes tun:
erst mal in die freie Wohnung einziehen und dann auf Eigenbedarf für Sohn/Tochter/Bruder kündigen oder er macht von der erleichterten Kündigung im 2-Familienhaus gebrauch und kündigt hier mit einer um 3 Monate verlängerten Frist ohne Grund, d.h. 6 Monate Kündigungsfrist.
Zusammenfassend: der alte VM kann nicht kündigen, die Kündigung ist unwirksam, da muss man nichts machen. ggf. will der Käufer nicht mehr, wenn nicht das gesamte Haus "entmietet" ist.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.