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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein kleines Problem. Ich bin im Januar 2006 in eine neue Wohnung gezogen. Ich habe einen Mietvertag unterschrieben, in dem die Klausel steht "Beide Mietparteien verzichten bis zum 31.12.2007 auf eine ordentliche Kündigung".
Ich dachte, dass alle Mietverträge die nach dem 01.09.2001 geschlossen wurden, gar keine Befristung mehr enthalten dürfen!?
Ich muss nun leider wieder umziehen und habe mit einer Künfigungsfrist von 3 Monaten gekündigt. Diese wurde vom Vermieter mit Hinweis auf die Klausel leider nicht akzeptiert.
Habe ich eine reelle Chance aus diesem Mietvertrag rauszukommen oder bleibt mir nur die Suche nach einem Nachmieter?
Stichwörter: zeitmietvertrag + frage

1 Kommentar zu „Frage zum Zeitmietvertrag”

Susanne Experte!

Die Klausel ist gültig, da es sich nicht um eine Befristung, sondern um gegenseitigen Kündigungsverzicht handelt.
Das mit der Nachmietergestellung geht nur, wenn der VM damit einverstanden ist.

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