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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben heute per Einschreiben eine "fristgemäße" Kündigung "aber spätestens bis 30.09.2006" erhalten, mit der Begründung, die Wohnung würde für einen Mitarbeiter des Sohnes der Vermieter benötigt, der auch eine Hausmeistertätigkeit für dieses und das gegenüberliegende Haus ausüben soll.
Das fällt doch wohl nicht unter den Begriff Eigenbedarf ?
Wie sollen wir uns nun verhalten ? Nicht antworten ? In Ruhe nach einer Wohnung suchen und erst ausziehen, wenn wir eine gefunden haben ?
Ich vermute, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist, um uns loszuwerden, da wir der unter uns wohnenden Mieterin zu laut sind. Das hatte uns der Vermieter schon einmal geschrieben. Das ganze Verhältnis ist also ohnehin vergiftet.

Für Ratschläge sind wir sehr DANKBAR

Schneewittchen und die 3 Zwerge + Prinz

2 Kommentare zu „Eigenbedarfskündigung wegen Vermietung an Mitarbeiter ?”

Susanne Experte!

Stimmt, fällt nicht unter Eigenbedarf, die Kündigung ist damit nichts rechtswirksam. Wenn Du nicht ausziehen willst, musst Du nicht!

Wenn Du ausziehst kannst Du, wenn die Wohnung neu vermietet ist, mit einem guten Anwalt auf Schadenersatz klagen. Dann zahlt der VM mindestens die Umzugskosten.

Schneewittchen007

Hallo Susanne,

danke für die schnelle Antwort !
Sollte ich dem Vermieter mitteilen, dass seine Kündigung unwirksam ist, oder einfach so tun, als wenn nix wär ?
Ausziehen wollten wir sowieso früher oder später, allerdings gibt es bei uns im Raum keine bezahlbaren 4-Zimmer-Wohnungen, also dauert es wahrscheinlich ziemlich lange, bis wir was gefunden haben.
Der Vorteil dieser Kündigung wär halt, dass wir quasi keine Fristen hätten und auch mit dem Nachmieter-Stellen kein Problem...

Schönen Gruß
von
Schneewittchen (auch Susanne <!-- s :) --><!-- s :) --> )

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