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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen

Wir haben 7 Monate nach dem Auszug eine Klage wegen der vorgenommenen Mietkürzung erhalten. Gesamtforderungsbetrag : über 6000 Euro! Zusammengestzt aus 3 Jahren Mietkürzung.
In den ganzen 3 Jahren hat der Vermieter die Kürzung anstandlslos hingenommen, weil wir das immer schriftlich begründet haben und zudem durch Fotos belegt haben - bis 4 Wochen vor dem Auszug ein "Bettelbrief" kam, mit der Androhung der Klage bei Nichtzahlung. In diesem "Bettelbrief" wurde einer Mietkürzung in Höhe von ca. 1000 Euro stattgegeben -
Wie können wir uns wehren? Einen Anwalt haben wir nicht! Was muß in der Klageerwiderung drinstehen ?

Muß der Vermieter trotzdem die Kaution freigeben, oder darf er diese weiter zurückbehalten ?
Danke für die Antworten im voraus
Stichwörter: mietkürzung + wegen + klage

1 Kommentar zu „Klage erhalten wegen Mietkürzung”

Susanne Experte!

Da würde ich mir an Deiner Stelle aber ganz schnell einen Fachanwalt für Mietrecht suchen! Wenn der Richter auch der Meinung ist, dass hier unbegründet gemindert wurde oder zuviel gemindert wurde musst Du nämlich zahlen!

Weiterhin glaube ich nicht, dass der VM bei einer Forderung von 6000 € die Kaution auszahlt - bist Du wirklich so naiv?
Wenn Du es dann in diesem Prozess nicht erreichst, wirst Du sicher später noch auf Kautionsauszahlung klagen müssen. Mit der Abrechnung der Kaution darf er sich nämlich bis zu 6 Monate nach Mietende Zeit lassen.

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