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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

nun wurde meine WG (ich war Hauptmieter) am 31.03.2005 aufgelöst, leider haben wir immer noch monetär damit zu tun.

Die Heizungsstände wurden zu Jahreswechsel abgelesen. Im letzten Quartal vor unserem Auszug haben wir die Wohnung nur noch mit 2 Personen bewohnt - was wir auch dem Vermieter mitgeteilt hatten (2 Zimmer standen leer) Da unsere Nachmieter aus einer 6köpfigen Südost-Europäischen Familie bestand, habe ich den Vermieter gebeten, eine Zwischenablesung durchzuführen.
Nun bekommen wir eine Abrechung nach Gradtagszahlen mit einer riesigen Nachbelastung.
Da ich befürchte daran nichts mehr drehen zu können versuche ich natürlich die Nachbelastung so weit wie möglich zu drücken. Dabei habe ich einige Fragen:

- Auf der Rechung der Abrechungsgesellschaft ist ein Zuschlag für die Kaltverdunstung aufgegeben. Ist das so i.O bei der Berechung nach Gradtagszahlen?

- Desweiteren sind auf derselben Rechung Kosten (20 EUR) für Nutzerwechsel berechnet. Es fand - wie gesagt keine Zwischenablesung statt - also auch keine Fahrtkosten o.Ä.

- Einige Vertreilungsschlüssel der Abrechung vom Vermieter werden auf vier Personen gerechnet, wir haben bereits im Dezember 2004 dem Vermieter aber mitgeteilt, dass die Wohnung ab sofort nur mit 2 Personen bewohnt ist. Muss die Abrechung (Jan - Mrz 2005) somit neu erstellt werden?

- Im Erdgeschoss des Hauses befindet sich eine Ladenzeile. Die Grundsteuer und die Gebäude/Haftpflichtversicherung wird aber einheitlich auf das gesamte Gebäude berechnet. Müsst hier nicht eine Aufteilung der Kosten auf privat- und gewerblich genutzte Einheiten stattfinden?

Fragen über Fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich sonst auf den Kosten sitzen bleibe - wie gesagt: Ich war Hauptmieter einer WG.

Danke für Hilfe & Gruss
Pawel
Stichwörter: einiges + gradtagszahlen + abrechung

1 Kommentar zu „Abrechung nach Gradtagszahlen und einiges mehr...”

fin Experte!

Leider kann man die Sache als Außenstehender kaum beurteilen, da man die Sachlage nicht kennt.
Bitte bedenken Sie, dass Sie voll während der Heizperiode/Wintermonate dort gewohnt und geheizt haben. Die Nachmieter erst jetzt.
Dann bedenken Sie noch die erheblich gestiegenen Energiepreise und den langen, kalten Winter.
Dann bitte noch einmal erkundigen ob eine Zwischenablesung gemacht wurde oder nicht. Wenn die Abrechnungsfirma diese auflistet, dann wurde wohl auch eine gemacht. Hierfür können Sie auch die Abrechnungsfirma anrufen und sich die Kosten für Nutzerwechsel erklären lassen. Hatten Sie denn Messgeräte an Ihren Heizkörpern?
Übrigens hat eine 6köpfige Familie nicht mehr Heizkosten als eine zweiköpfige. Hier spielt lediglich die Größe der Wohnung eine Rolle, nicht die Personenzahl der Bewohner.
Ein Vermieter kann die Berechnung nach Personen bei Ihrer vorletzten Frage nur so vornehmen wie diese an der Wohnadresse gemeldet sind. Haben die Personen die ausgezogen sind, sich z.B. nicht oder verspätet umgemeldet, so kann er diese noch berechnen. Die Kommunen machen nichts anderes. Hier also auch noch einmal erkundigen.

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