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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Tochter wohnt seit Oktober 2005 in einem Haus mit ca. 100 (?) Wohneinheiten. In dem Haus wohnen überwiegend Studenten (so auch meine Tochter). Die Wohnungen sind soweit ich weiß alles Eigentumswohnungen und werden von einer Hausverwaltung betreut.
Vor ca. 1,5 Monaten entdeckte meine Tochter hin und wieder merkwürdige Käfer... Mein Verdacht - Schaben - bestätigte sich. Sie meldete dies der Hausverwaltung, die daraufhin einen Kammerjäger vorbeischickten. In diesem Zusammenhang lernte meine Tochter auch weitere Mieter des ansonsten recht anonymen Hauses. Auch diese konnten eine Geschichte von Schaben erzählen. Der Kammerjäger fand dann bei meiner Tochter unter der Spüle (Kücheneinrichtung war in der Wohnung vorhanden) eine Falle für Küchenschaben und bestätigte ihr, dass das Küchenschabenproblem in diesem Haus für ihn nicht neu sei. Nunja, nach der ersten Giftspritze waren die Schaben dann auch weg, vier Wochen nach der ersten Behandlung kam der Kammerjäger wieder und versprühte hier und da wieder ein bisschen Gift. Das Gift soll 7 Tage wirken. In dieser Zeit darf meine Tochter auch nicht den Boden etc. wischen. Einen Tag nach der letzten Behandlung - also gestern - sag meine Tochter dann eine quietschfidele Küchenschabe durch ihr Bad laufen...
Sie rief mich eben an und fragte, was sie denn nun tun sollte. Ich möge doch bitte einmal recherchieren. Deshalb dieser Beitrag. Ich habe meiner Tochter erst einmal gesagt, dass wir uns umfangreich informieren sollten, bevor sie noch einmal zur Hausverwaltung geht, um zu vermeiden, dass sie dort ein weiteres Mal als Dummchen behandelt wird ("Kennen Sie den Unterschied zwischen Silberfischen und Schaben? Sind Sie sicher, dass es keine Silberfische sind...). Ich frage mich, inwieweit es überhaupt sinnvoll ist, einzelne Wohnungen vom Kammerjäger behandeln zu lassen, zumal die fensterlosen Badezimmer über einen Abluftschacht verfügen, wahrscheinlich ein wunderschönes Plätzchen für Ungeziefer. Achja, ich vergaß zu erwähnen, dass sich unten im Haus ein großer Lebensmittelmarkt befindet. Die Frage stellt sich, ob das nicht auch für das dortige Gesundheitsamt interessant werden könnte? Was muss die Hausverwaltung unterlassen, damit meine Tochter eine Mietminderung geltend machen kann? Wie lang muss die Frist, die sie der Hausverwaltung setzen würde, den Mangel nachhaltig zu beseitigen, mindestens sein? Gibt es entsprechende Urteile?
Fragen über Fragen... Aber hier soll dan erst einmal Schluss sein.
Ich bedanke mich schon jetzt für sämtliche Auskünfte!!!
Stichwörter: schädlingsbefall

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