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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Meine Frage hängt mit der Nebenkostenabrechnung 2005 zusammen:

Mein Vermieter hat auf der Abrechnung folgende Punkte angegeben, bei denen ich wusste, dass man sie nicht auf den Mieter umlegen darf: Verwaltungskosten und Kleinreparaturen

Insgesamt sollte ich knapp 160,- Euro nachzahlen, wobei 122,73 Euro Verwaltungskosten und 6,11 Euro Reparaturen waren.

Ich schrieb also meinem Vermieter einen Brief, in dem ich ihn darauf aufmerksam machte, dass er diese Punkte lt. Betriebskostenverordnung nicht mit angeben kann und er mir bitte eine neue Abrechnung schicken soll.

In der Antwort meines Vermieters hiess es:
"...der Posten Verwaltungskosten muss eigentlich Ablesegebühren heißen und kann daher, wie im Mietvertrag von Ihnen auch unterschrieben, in Rechnung gestellt werden."
Die Reparaturen hat er, wie verlangt, aus der Abrechnung entfernt.

Jetzt meine Fragen:

1. kann mein Vermieter einfach so den Punkt "Verwaltungskosten" umbenennen wie es ihm passt und mir statt dessen "Ablesegebühren" in Rechnung stellen?

2. ist es gerechtfertigt bei:
- 33 qm Wohnfläche,
- Heizkosten 283,44 Euro,
- Kaltwasser 124,02 Euro,
- Warmwasser 128,89 Euro
Verwaltungskosten in Höhe von 122,73 Euro[/color:1e95c] (=Ablesegebühr???) zu verlangen? javascript:emoticon(' :shock: ' ;)
Shocked

Das kommt mir sehr hoch vor für eine einfache Zählerablesung.
Das Haus in dem ich wohne hat übrigens 6 Parteien.

Bin für jede Antwort dankbar, im Netz sind leider nicht viele Angaben dazu zu finden.

Skadi

10 Kommentare zu „Verwaltungskosten und Ablesegebühren”

Rano Experte!

Habe gerade eine Heizkostenabrechnung einer Abrechnungsfirma aus 2003 für ein Objekt mit 12 Wohneinheiten vorliegen:
Hier betragen die Ablesekosten für alle Einheiten zusammen[/b:64385] ca. 120€,
hinzu kommen Abrechnungskosten in Höhe von ca. 86 €.

Eine andere für 11 Einheiten, berechnet von Techem. Ablesung, inklusive der Abrechnung und der HKV-Miete: knapp 330 €


Natürlich können die Kosten von Firma zu Firma variieren, aber dies schonmal als Anhaltspunkt.
Vielleicht hat DEIN VM vergessen, diese Kosten auf die verschiedenen Mieter aufzuteilen??

Gruß
Ralph

Skadi

Hallo Ralph,
vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das Ablesen hat mein Vermieter selbst übernommen, es wurde also keine Firma damit beauftragt...
Ist er da nicht an gewisse Richtlinien gebunden, nach denen er sich halten muss, was die Höhe der Gebühren betrifft?

Auf der Abrechnung sind die Höhe für die gesamte Wohneinheit mit 1350,00€ Verwaltungkosten[/color:a7d1f] ausgezeichnet...!!!
(Wobei ich gerade sehe, dass er anscheinend die Doppelhaushälften zusammen abrechnet -> also für 11 Wohnungen)

Liebe Grüße,
Skadi

fin Experte!

Sie hatten doch zuerst geschrieben, dass 122, 73 an Verwaltungskosten berechnet worden seien. Was stimmt denn nun?

Skadi

@ fin:
1350€ wurden für die 11 Wohneinheiten insgesamt berechnet, davon fallen 122,73€ auf meine Wohnung.

Heute hatte ich übrigens ein sehr interessantes Gespräch mit meinem Vermieter, als ich um einen Termin für die Besprechung der Ablesegebühren bat.

Auf meine Bitte die Unterlagen über den Ursprung und die Abrechnung der Kosten mitzubringen meinte er, dass es dazu gar keine Unterlagen oder Abrechnungsbelege gäbe, weil er ja selbst abliest und somit die Kosten, die ihm dadurch zusätzlich entstehen und auch den Arbeitsaufwand uns in Rechnung stellt.

Außerdem reagierte er sehr ungehalten auf meinen Terminwunsch und meinte nur dazu:

wenn sich ein Mieter deswegen natürlich soo anstellt, dann müsste er damit eine Firma beauftragen, deren Kosten der Mieter dann ebenfalls tragen müsste und somit würde es ja auf das Selbe hinauslaufen.

Tja, sehr unfreundlich und anscheinend absolut nicht kooperativ.


Ich wüsste gerne was für Möglichkeiten ich jetzt habe ihm klar zu machen, dass die Ablesung von einer Wohnung unmöglich fast 123,-€ kosten kann...
<!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

Grüße,
Skadi

Rano Experte!

Überzeugen können doch z.B. vergleichende Musterbeispiele professioneller Abrechnungsunternehmen.
Wenn Du's benötigst, kann ich Dir noch ein paar schicken.

Zwar kann Dein VM seinen eigenen Arbeitsaufwand in Rechnung stellen...

Bei den Firmen entstehen naturgemäß zwei Abrechnungsposten. Einerseits der personelle Aufwand (Anfahrt, Zeitaufwand der Ablesung, etc.) und andererseits der Verwaltungsanteil, also die Kosten für die Erstellung der Abrechnung.
EIGENTLICH dürfen im Wohnungsmietrecht keine Verwaltungskosten auf die Mieter umgelegt werden, doch bei denen, die über die Abrechnungsfirmen entstehen, werden sie toleriert. Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass der VM diesen Verwaltungsanteil für sich selbst nicht geltend machen kann. Demzufolge kann er nur seinen Zeitbedarf für die Ablesung in Rechnung stellen.
Susanne wird jetzt vielleicht den üblichen Richtwert für einen derartigen 'Stundenlohn' beisteuern, aber selbst wenn er sich 15€/h gönnen würde, müßte er ja sage und schreibe 90 Stunden dafür benötigt haben!! Das halte ich für nicht sehr realistisch <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Gruß
Ralph

Curo2000 Experte!

Servus.

Um hier mal eine Zahl zu nennen: ich würde hier aus meiner Erfahrung heraus so ca. 275 € - 325 € (max) (für 11 WE) als akzeptabel ansetzten, mehr kosten die Profis auch nicht. 1300 € sind ziemlich happig...

Skadi

Irgendwie kommt einem eine Eigentumswohnung richtig verlockend vor, wenn man merkt wie der VM einen versucht übers Ohr zu hauen! <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->
Hätte ich nicht nachzahlen sollen, wäre es mir vielleicht nicht mal direkt aufgefallen...

@Ralph: ich wär dir echt dankbar, wenn Du mir Musterbeispiele schicken könntest! Dann hätte ich zumindest etwas, das ich ihm unter die Nase halten kann <!-- s 8) --><!-- s 8) -->!


Danke schön an alle für die Zahlenangaben und noch 'nen schönen Abend!

Skadi

Berni911 Experte!

Hallo,

also mit Kosten, die nicht näher benannt sind und für die es keine Rechnung gibt, habe ich so meine Probleme, könnte mir vorstellen, dass sie durch ihre Frage grad 122,73 € gespart haben.

Also man darf z.B. als Vermieter nicht die Erfassungsgeräte an sich selbst vermieten und die Kosten dann auf die Mieter umlegen, gleiches könnte dann ja auch für die Abrechnungsgebühren gelten.
1350,- sind ~2700,- DM , also ein Facharbeitermonatsnettolohn. Warum sollten sie für so einen lahmen Kerl soviel zahlen müssen ? Das riecht extrem nach Beschiss !!!!
Wohnen sie zufällig in Hamburg, es war vor ein paar Wochen über einen Vermieter ein Bericht im TV, der das genau so machte.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

fin Experte!

Wenn an den Heizkörpern Ablesegeräte angebracht sind, dann wird dafür entweder eine Zählermiete gezahlt oder der Vermieter hat diese gekauft. Für ersteres müßte aber jedes Jahre dem Vermieter eine Mietrechnung vorliegen. Bei letzterem ein Kaufvertrag. Der Vermieter muß also entweder das eine oder andere haben. Das können Sie als Mieter einsehen. Auf den Geräten steht i.d.R. immer der Name der Firma. Sie können die Niederlassung dieser Fa. in Ihrer Nähe ausfindig machen, anrufen, die Wohnadresse und den Namen des Vermieters nennen und selbst nachfragen. Dann wissen Sie was Sache ist.
Für eine Ablesung werden i.d.R. von diesen Firmen ca. 20 EU berechnet.
Den Posten hätten Sie daher besser vorerst nicht bezahlt, da höchstwahrscheinlich unrechtmäßig.

Skadi

@Berni911:
Nein, in Hamburg wohne ich nicht, ich komme aus dem Saarland. Aber das scheint ein sehr beliebtes Spiel von Vermietern in ganz Deutschland zu sein...
Allein schon beim Überschlagen kann etwas nicht stimmen: würde er knapp 13,- € pro Stunde verdienen hätte er über 100 Stunden mit der Abrechnung verbringen müssen! Ziemlich heftig, mal sehen wie er das begründen möchte...

@fin:
Ich habe nur eine Fußbodenheizung, die mit einem einzigen Wärmezähler abggelesen werden kann (eine Firma steht leider nicht dran!).
Mein VM hat aber auch die Wasseruhren abgelesen und die Ablesegebühren insgesamt abgerechnet.
Das Geld habe ich ihm wegen der Unklarheiten auch noch nicht überwiesen, worüber ich wirklich froh bin <!-- s :) --><!-- s :) -->!

Heute hat mein VM eine Nachricht an der Tür hinterlassen:
gesetzlich wäre er dazu verpflichtet im Turnus die Wasser- und Wärmemengenzähler auszutauschen und würde am Samstag vorbeikommen.
Klingt für mich so, als ob er sie nicht nur gemietet, sondern gekauft hätte.

Den Termin werde ich auf jeden Fall nutzen um näheres zu seiner "speziellen Abrechnungsmethode" in Erfahrung zu bringen.
Wenn er mir wieder androht das nächste Mal eine Firma zu beauftragen werde ich dieses Angebot glücklich annehmen. Das scheint mir doch die günstigere Methode zu sein!


Grüße,
Skadi

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