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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

schon wieder mal das Problem Schimmel.

Im Februar war ich eine Woche im Krankenhaus. Als ich nach Hause kam fand ich im Schlafzimmer Schimmel. In der Zeit war mein Freund dort und hat sich um meine Katzen gekümmert und hat auch gelüftet. Geheizt habe ich wie immer, also Temperatur so um die 18 Grad.

Ich habe gleich mein Vermieter informiert und es hieß, „er kümmert sich darum“. Die Vormieterin hatte auch die gleichen Probleme. Diese Stelle im Schlafzimmer hatte andere Tapeten als ich eingezogen bin.
Der Lüfter im Bad ist schon ewig kaputt und die Feuchtigkeit vom Bad geht dann in die Wohnung. Ich lüfte jeden Morgen und jeden Abend min. 15 min. Mein Vermieter hat gemeint, dass an dem Lüfter liegt und ich nicht ausreichend gelüftet habe. Schön, aber der Lüfter ist immer noch kaputt und ich habe danach ca. 1,5 Stunden am Tag gelüftet und wenn ich geduscht oder gebadet habe noch mehr. Geheizt habe ich auch noch zusätzlich mit Heizkörper und so langsam ist die stelle ein bisschen trocken geworden.

Von meinem Vermieter höre ich nur wenn es um die Miete geht sonst nichts. Er meint jetzt, dass die Stelle trocken ist und man den Schimmel nur abwischen soll und auf die Tapete neue Farbe drauf machen soll und das Problem ist behoben. Ich wollte neue Tapeten auf der Stelle, aber er meint, dass das ihm zu viel Arbeit ist.
Die Miete ist ziemlich viel und im Moment wohne ich nur in 1 Zimmerwohnung. Bezahlen tue ich aber für 2 Zimmerwohnung.
Die Flecken sind immer noch da und ich Zahle brav weil ich kein Ärger haben will. Fühle mich aber unrecht behandelt und an meine Gesundheit muss ich auch denken weil ich noch 3 Monate Kündigungsfrist habe.
Ja, ich habe bereits gekündigt aber was mache ich mit den hohen Kosten? Die Heizkosten muss ich auch tragen wo ich die Wand zu trocknen versucht habe. Wenn ich die Miete mindere werde ich die Kaution nicht mehr zurückbekommen, oder?
Hilfe, was soll ich machen?
Danke im Voraus
Gruß
Emily
Stichwörter: hilfe + schimmel

2 Kommentare zu „Schimmel! Hilfe!”

fin Experte!

heizkosten und Miete müssen Sie bezahlen. Mindern für die noch verbleibenden Monate können Sie nur, wenn Sie den Vermieter schriftlich auf diesen Mangel aufmerksam gemacht und um Behebung gebeten haben.
Auch das Nichtfunktionieren des Lüfters hätten Sie schriftlich bemängeln müssen. Wenn Sie das nicht getan hatten, dann haben Sie Ihre Mängelanzeigepflicht vernachlässigt und können dann für den daraus resultierenden Schaden haftbar gemacht werden.
Wenn Sie kein Fenster im Bad haben, dann muß der Lüfter diese Aufgabe übernehmen. Und dieser muss intakt sein.

Sie schrieben am Anfang "Geheizt habe ich wie immer, also Temperatur so um die 18 Grad". Wie konnten Sie das denn wenn Sie im Krankenhaus lagen? <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

sonnenlicht

Na geheizt habe ich wie immer weil die Heizung nicht runtergedreht habe. Also die Temperatur war gleich. So hat auch mein Zimmertermometer gezeigt.
Ich habe alles schriftlich. Frist habe ich auch gesetzt und ist nicht passiert.

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