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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
meine Freundin hat bis mitte Oktober letzten Jahres in ein möbliertes Zimmer in Untermiete bewohnt. Sie musste dort putzen und je nach Laune der Vermieterin wurde ihr verboten Besuch zu empfangen. Nach einer auseinandersetzung zwischen mir und der Vermieterin über Mietrecht, sagte mir die Frau es sei kein offizielles Mietverhältnis, es würde alles auf Gefühl basieren. Daraufhin sagte sie meiner Freundin sie solle sich eine Wohnung so schnell wie möglich suchen, denn sie wolle sie nicht mehr sehn. Der aufforderung ist meine Freundin auch nachgekommen und zog zwei Wochen später aus ( zwei Wochen Kündigungsfrist bei möblieter Untermiete). Es bestand kein schriftlicher Mietvertrag und gemeldet war meine Freundin als Bekannte die kostenfrei dort wohnt.
Die Teilmiete für Oktober zahlte meine Freundin nicht. Dies hatte folgeneden Grund: Als sie einen Monat im Urlaub war musste sie für diesen Monat die volle Miete Zahlen. Aber das Zimmer wurde weiter gegeben an Besuch oder wen auch immer. In ihrer Abwesenheit hat jemand in dem Zimmer gewohnt. Die schmutzigen Laken wurden nicht einmal entfernt!
Jetzt hat die Vermieterin ihr einen Brief per Anwalt zukommen lassen sie solle drei Mieten zahlen da nach Mietrecht drei Monate Kündigungsfrist bestehen.
Unser Anwalt hatte erst Kontakt mit dem Anwalt der Vermieterin. Mitlerweile besteht nur noch Schriftverkehr zwischen unserem Anwalt und der Vermieterin (ihr Anwalt scheint nicht mehr da zu sein). Wir unterbreiteten den Vorschlag die Halbe Miete zu bezahlen. Diesem Vorschlag Antwortete die Vermieterin unserem Anwalt mit einer recht frechen Email, sie verzichte auf die Zahlung der Telefonrechnung ( Telefon? wofür gibt es o2 und homezone?) und die Putzfrau ( welche Putzfrau, die Mieter mussten immer das Haus putzen) also wolle sie die volle Mite für Oktober.
Sie könne sich vortsellen wie sehr mir das auch auf den Geist geht weil ich den Anwalt bezahle!
Was für Möglichkeiten haben wir dies so schnell wie möglich zu beenden, der Vermieterin nichts zu zahlen und doch der Vermieterin so viel schaden wie nur möglich zuzufügen, weil diese Frau mich in den Wahnsinn treibt. Die hat tatsächlich ihren Sohn zu einem Freund von mir geschickt um mir auszurichten wenn sie ihr Geld nicht bald bekommen sollte würde es mächtig ärger geben und ich solle aufpassen.

Danke für jede Idee und jeden Kommentar am Besten legal aus dieser Situation rauszukommen.
Stichwörter: mietforderung + untermiete

1 Kommentar zu „Untermiete Mietforderung”

fin Experte!

Wie Sie schon richtig schreiben, haben möbliert Zimmer zur Untervermietung eine kurze, 2-wöchige Kündigungsfrist.
Es kommt auch darauf an, wann genau die Vermieterin die Kündigung mündlich aussprach. Wenn das erst im Oktober war, dann greift eine Kündigung bis zum 15. des Monats nicht mehr. War das Ende September, dann würde keine Miete für den zweiten Monatsteil Oktober mehr anfallen.
Erkundigen Sie sich aber bei dem Anwalt noch ob Kündigungen nicht grundsätzlich einer formellen, schriftlichen Form bedürfen.
Es ist nämlich ziemlich leicht gesagt "Ich will sie hier nicht mehr sehen". Das kommt wohl oft vor.
Ob jemand während der Abwesenheit Ihrer Freundin in dem Zimmer geschlafen hat, das sollte man natürlich beweisen können. Und das wird schwierig sein, wenn man dafür keine Zeugen hat.
Auf jeden Fall aber sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen und bis zur weiteren Klärung nichts bezahlen.

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