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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Nach knapp 3 Jahren sind wir aus unserer Wohnung ausgezogen.Beim Auszug wurden kleine Macken in der Wohnzimmertür bemängelt.Wir haben den Schaden unserer Versicherung gemeldet.Unsere Vermieterin wollte für die Tür incl.Zarge knapp 700 Euro haben.Die Versicherung hat ihr aufgrund von Fotos die wir gemacht haben einen Verrechnungsscheck über 300 geschickt.Das ist ihr aber zu wenig obwohl sie uns gesagt hat das die Tür sowieso nicht ausgewechselt wird,sprich sie will sich die Kohle so einstecken.Die Versicherung sagte uns das damit der Fall für uns abgeschlossen sei und sie kein Recht hat die Kaution einzubehalten.Sie will uns erst die Kaution geben wenn sie den Betrag erhalten hat.
Kann ich meine Kaution einklagen???
Stichwörter: kaution + zurückbehalten

2 Kommentare zu „Kaution zurückbehalten”

Susanne Experte!

Sicher, kannst Du Deine Kaution einklagen, vorher nochmal schriftlich anmahnen mit den Hinweisen:
dass grundsätzlich immer nur der Zeitwert ersetzt wird
Kosten des Ra und des Gerichtsstreit Deine VM übernehmen wird
Frist zur Kautionsauszahlung.

ist die Frist verstrichen, ab zum RA

Gast Experte!

Wie lange muss die Frist sein??

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