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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir haben gerade die NKabrechnung für 2005 bekommen und gleichzeitig eine Erhöhung von 130 auf 160 Euro. Das ganze bei 58qm und einer Monatsmiete kalt von 450 Euro.
Meine Fragen:
1. Gibt es so etwas wie einen NK-Höchstsatz?
2. Darf der Vermieter die NK auf einmal um 30 Euro erhöhen, auch wenn im Mietvertrag ein anderer Satz vereinbart wurde?
3. Muss ich die NK-Erhöhung- und Nachzahlung akzeptieren wenn ich deshalb die Wohnung kündige?
4. Ist der Vermietet verpflichtet die "sonstigen Kosten" in den NK auf Nachfrage aufzulisten? Dies ist bei uns eine sehr hohe Position!

Vielen Dank schon im vorraus für Antworten!

Gruß
deffi
Stichwörter: nebenkostenerhöhung + recht

4 Kommentare zu „Nebenkostenerhöhung und Recht”

fin Experte!

Vermieter können nach der ersten NK-Abrechnung die Vorauszahlungen erhöhen, wenn sich Nachzahlungen ergeben haben, sowie Preissteigerungen.
Das ist also vollkommen üblich.
Sie zahlen für Ihre Wohnungsgröße eine hohe Kaltmiete (Wohnregion Großstadt?Ausstattung?) Diese Miete haben Sie aber mit dem Mietvertrag akzeptiert. Die Nebenkosten sind nicht zu hoch angesetzt.
Was den Posten "sonstige Kosten" anbetrifft, so ist zu sagen, dass in einer NK-Abrechnung jeder Posten namentlich genannt werden muss, da Sie das sonst als Mieter nicht nachvollziehen können um welche Kosten es sich hier handelt. Fragen Sie am besten schriftlich beim Vermieter danach. Er muss Ihnen das erklären. Bis dahin brauchen Sie für die "sonstigen Kosten" nichts zahlen, so lange nicht klar ist, ob es sich hierbei um umlegbare Kosten oder nicht umlegbare handelt.

deffi

Wohnort: Heidelberg!
Insofern sind hohe Kaltmieten fast normal.

Schriftliche Anfrage auf Erläuterung werde ich stellen und solange keine sonstigen Kosten bezahlen. Danke soweit.

Nebenkosten kommen mir im Vergleich mit anderen schon sehr hoch vor.

fin Experte!

Sie schreiben in Ihrem ersten Beitrag "wir". Gehe somit davon aus, dass Sie die Wohnung nicht allein bewohnen. Wenn die Vorauszahlung erst 130 EU (was vollkommen normal ist bei 2 Personen) und jetzt 160 EU, dann ist das zwar viel, kommt aber darauf an wie hoch Ihr letzter Nachzahlungsbetrag war. Dann noch die Preissteigerungsrate mit einbezogen, kann das schon so okay sein. Dann kommt es noch darauf an, was alles an Nebenkostenposten abgerechet wird. Wird z.B. das Treppenhaus fremdgereinigt und Sie machen das nicht selbst, dann wird die NK-abrechnung eben hoch. Dasselbe gilt für Gartenpflege und Hausmeister, sofern die Mieter nichts selbst machen.

Rano Experte!

Der Vermieter ist bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung nicht[/b:5070b] frei, irgendwelche -möglicherweise- umlegbaren Kosten unter 'sonstige Kosten' zu berechnen, wenn diese Kostenart nicht bereits im Mietvertrag unter "Sonstige" aufgeführt wurde.
Umso mehr lohnt es sich also, diesen Posten aufschlüsseln zu lassen.

Gruß
Ralph

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