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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

unser Arbeitgeber (Call Center) hat vor, um die Auslastung höher zu halten, Mitarbeiter nach Hause zu schicken. Auch wenn diese nicht wollen. Dadurch würden automatisch Minusstunden (Überstunden) anfallen, die man nicht mehr aufarbeiten kann. Meines Wissens kann er AG den MA nicht zur Heimkehr zwingen. Wie kann ich dagegen angehen, da ich nur ein Nachteil darin sehe für die MA und keine Gerechtigkeit?
Bitte helft mir, da es schon am Mittwoch umgesetzt werden soll´.
Vielen Dank....
Stichwörter: freizeitanordnung

3 Kommentare zu „Freizeitanordnung”

Panthercham aktiver Benutzer

habt ihr einen BR ? Wäre meine erste Frage.

Nun,
wie stelllt sich das daheim bleiben dar ?
Weniger Lohn ? Oder bei gleichem Lohn aber zu Hause bleiben ?

Denke jeder würde sich freuen bei gleichem Lohn zu Hause bleiben zu dürfen, aber mir ist bekannt das bei den Callcentern auf Provisionsbasis teilweise gearbeitet wird.
Einfach von der Arbeit fern bleiben halte ich für gefährlich.
Schriftliche Vereinbarung sollte da schon folgen.
Es passt zudem nicht das dann einige Minusstunden machen und einige Mehrleistung (Überstunden) erbringen sollen.
Vielleicht umgeht der Arbeitgeber so auch Kündigungen.
Sinvoller wäre es in dem Fall, die Arbeitszeit für alle Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter kollektiv zu senken.
Das hieße dann eben, das Ihr alle weniger arbeitet, wohl weniger Lohn bekommt aber ihr die Sicherheit habt das ihr wegen wenig Auslastung gekündigt werden würdet.
Vielleicht ändert sich die Marktsituation ja irgendwann für Euch.
Jedenfalls würde ich nicht daheim bleiben wenn es der Arbeitgeber verlangt.
Ich habe einen Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer und bin verpflichtet meine Arbeit anzubieten.
Ebenso hat der Arbeitgeber die Pflicht, Euch Beschäftigung zu geben.
Hier scheint mir mehr im argen zu liegen.
Aber um genaueres schreiben zu können brächte man mehr angaben.
LG
Markus

Spikelee

Guten morgen Panthercham,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Habe heute morgen erfahren, das unser AG die Anweisung laut unseres Betriebsrates zurückzieht, da er dies gesetzlich nicht darf.
Fakt war gewesen, das er vorhatte die MA, bei wenig Arbeit, per Anweisung einfach nach Hause schicken wollte, auch wenn der AN nicht möchte. Dies durfte der AG nun nicht einfach so und somit hat sich das zum Glück jetzt erledigt.

Vielen Dank nochmal für Deine Hilfe....

Gruß Spikelee

Panthercham aktiver Benutzer

Deshalb die Frage ob Ihrt einen Betriebsrat habt.
Denn als Betriebsrat lehnt man sowas ab <!-- s ;) --><!-- s ;) -->.
Vielrorts wo es keinen BR gibt werden die Arbeitnehmer über den Tisch gezogen.

LG
Markus

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