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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Experten,

Ich will die Miete mindern. Die Wärme geht durch Gastherme und
Gasvertrag ist mit Gasversorger.
Gastherme wird für Warmwasser und Heizung benutzt.
Darf ich die an Bruttokaltmiete den Heizungsanteil anrechnen um
den Bruttowarmmietebasis für Mietminderung zu bilden?

MfG
Michael

3 Kommentare zu „Bruttowarmmiete/Gastherme/Mietminderung”

Rano Experte!

Basis für Mietminderungen ist die Nettomiete. Von daher sind Deine Überlegungen hinfällig.

Gruß
Ralph

p.a.kabat

fehl-posting, sorry.

greg

Basis für Mietminderungen ist die Nettomiete. Von daher sind Deine Überlegungen hinfällig.

Gruß
Ralph


Hallo Ralph,

Deine Aussage ist leider Falsch:
siehe http://www.immobilienscout24 http://www.immobilienscout24.de <!-- w -->

"Bei der Berechnung einer Mietminderung ist von der vereinbarten Brutto-Warmmiete auszugehen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH XII ZR 225/03 und BGH VIII ZR 347/04). Zur Miete, die gemindert werden kann, gehören also die so genannte Grundmiete und die Zahlungen für die kalten Betriebskosten sowie für die Heizkosten. Keine Rolle spielt es, ob Heiz- und Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlungen geleistet werden."

MfG
Greg

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