Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt

Am 01.12.2002 haben meine Frau und ich unsere Wohnung bezogen, die wir nun zum 30.06.2006 gekündigt haben.

1.) Bei der ersten Wohnungsabnahme wurde mit der Vormieterin vereinbart, dass wir einige Renovierungsarbeiten (Wände in zwei Räumen streichen, Teppiche in 2 Räumen ersetzen) auf eigene Kosten übernehmen und dafür verschiedene Einrichtungsgegenstände übernehmen.
Eine spätere Abnahme, ob diese Arbeiten von uns ausgeführt wurden erfolgte nicht.

2) Bei der Wohnungsübergabe haben wir bescheinigt, dass wir die Wohnung in 'ordnungsgemäßem und gebrauchsfähigen Zustand übernehmen'.

3) Im eigentlichen Mietvertrag stehen folgende Klauseln:
...Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:
Küchen, Badern, Duschen: alle 3 Jahre
Wohn-/Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten: alle 5 Jahre
in anderen Nebenräumen: alle 7 Jahre
Bei Auszug sind die Mieträume komplett renoviert zurückzugeben. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile könne auch in Weiß oder in hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.
Endet das Mietverhältnis ohne dass der Mieter bei seinem Auszug die Arbeiten vorgenommen hat, so ist er verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter ausgewählten Fachgeschäftes an den Vermieter nach folgenden Maßgaben zu bezahlen:
Liegen die Schönheitsreparaturen mehr als ein Jahr zurück, zahlt er 20%, liegen sie mehr als...[/b:dfabd] etc etc


Wir haben inzwischen viele verschiedene Meinungen gehört, was für uns nun zu tun sei.
Von besenrein die Wohnung verlassen bis hin zu komplett renovieren ist alles dabei.

Wir wissen inzwischen nicht mehr was wir tun sollen - ist das im Vetrag geschrieben rechtens oder nicht?


Wäre schön hier Antworten zu bekommen


Gruß
Mona & Andreas
Stichwörter: renovieren

1 Kommentar zu „Renovieren - Ja oder nein???”

Rano Experte!

Hallo!

Die ganze Abrede, die Ihr mit der Vormieterin getroffen habt, interessiert den VM (berechtigterweise) nicht. Er möchte die Wohnung genau so wiederbekommen, wie er sie einst aus der Hand gegeben hat. Da er aber der Vormieterin gegenüber diesen Anspruch nicht geltend gemacht hat, wird er dies wahrscheinlich auch Euch gegenüber nicht tun insofern[/u:ed174] Ihr Eurerseits eine Abrede mit dem Nachmieter trefft. Dann wird er seine Forderung ggf. diesem gegenüber durchsetzen.

Der zitierte Text bzgl. der Schönheitsrep. ist gültig.

Gruß
Ralph

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.