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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
In dem Mehrfamilienhaus, in dem ich wohne, gibt es folgendes Problem: Die Haustür schließt nicht mehr richtig. Wenn man nicht darauf achtet, geht sie hinter einem gerne mal wieder auf. Der etwas älteren Nachbarin ist das wohl noch nie aufgefallen, und wenn sie aus dem Haus geht, steht die Tür grundsätzlich auf, so dass mir letztens schonmal die Briefträgerin im Hausgang begegnet ist.
Die Vermieter wissen von der Tür und alles was man hört ist "Dafür haben wir im Moment kein Geld".
Was kann ich machen, damit sich endlich was tut? Mietkürzung?
Ich meine, es ist ja kein Zustand, dass die Haustür dauernd offen steht, und Hinz und Kunz ein- und ausspazieren kann..

Außerdem gehört zu meiner Wohnung eine Garage für die ich monatlich 30Euro zahle. Diese ist am Wochenende mal repariert worden, da man sie einfach so öffnen konnte. Dabei ist dem Vermieter aufgefallen, dass in der Garage ein Stoßdämpfer aus dem Auto meines Freundes liegt. Er meinte, der müsste da weg. Kann er mir einfach so vorschreiben, was ich in meiner Garage - für die ich schließlich Miete zahle - lagere?
2. Punkt zu dieser Garage: Sie ist unter dem Haus und durch den Keller kommt man durch eine Tür in die Garage. Laut Vermieter darf ich die Tür NICHT absperren, da sich in der Garage die Zähler für die Heizung befinden. In der Garage steht mein auto und andere Dinge, und praktisch können die Nachbarn einfach so drin rumspazieren, wie sie wollen, da ich ja nicht absperren darf. Kann ich die Tür eigenmächtig verschließen ? (Schlüssel ist vorhanden)

So, das war's erstmal

2 Kommentare zu „Defekte Haustür, Gegenstände in Garage+Absperren dieser”

Susanne Experte!

Bezüglich der Tür eine Mängelrüge an den Vermieter mit Fristsetzung zur Beseitigung.
Wenn der VM eine Garage vermietet, darf er weder vorschreiben, was dort gelagert wird noch verbieten, die Garage zu versperren.
Der Mieter hat das Hausrecht in der Garage. Wird Zutritt zu den Zählern erforderlich, so muss dies vorher angemessen lang angemeldet werden, der Mieter muss dann allerdings auch Zugang gewähren.
Wenn das dem VM nicht passt, hätte er die Garage nicht vermieten dürfen.

rocky020703

Mein Freund hat gestern noch folgenden Punkt geäußert:
Wenn wir diese Mängelrüge schreiben, könnte der VM uns dann evtl fristlos kündigen? Denn dann würden wir ja dumm da stehen..Â

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