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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

seit ein paar Tagen durchsuche ich das Internet nach Informationen über "verbrauchsunabhängige Nebenkosten" und die Konsequenzen für den Vermieter, wenn er diese zu niedrig bemessen hat.

Genauer gesagt:

Meine Grundmiete beträgt 300 €. Dazu kommen a) 40 € Vorauszahlung für Warmwasser und Heizung und b) 35 € für Betriebskosten, das bedeutet,

für a) Warmw./Heizung - Vorauszahlung = 480 €/Jahr
für b) Betriebskosten - Vorauszahlung = 420 €/Jahr

Der Vorauszahlung von 480 € für die Warmw./Heizung steht nun ein tatsächlicher Verbrauch von 450 € gegenüber, so dass ich durch sparsamen Verbrauch ein Plus von 30 € erzielt habe. Dagegen ist nichts einzuwenden.

Der Verauszahlung von 420 € für die Betriebskosten steht nun aber eine Forderung von 570 € gegenüber,die allein die festen, verbrauchsunabhängigen Betriebskosten des Vermieters ausmachen, zuzüglch 300 € an Wasserkosten.

Das bedeutet 150 € Differenz zu den Festkosten plus 300 € Wasserverbrauch.


Ich fühle mich daher bezüglich der tatsächlichen Belastung vom Vermieter getäuscht, um mich zum Abschluss eines Mietvertrages zu bewegen, den ich nicht abgeschlossen hätte, wenn ich über die tatsächlichen Kosten informiert worden wäre.

Meine Frage ist daher:
Ist es dem Vermieter gestattet, die festen, ihm bekannten, verbrauchsunabhängigen Betriebskosten dermaßen niedrig anzusetzen, dass schon ein erheblicher Nachzahlungsbetrag fällig wird, ohne dass auch nur ein Tropfen Wasser geflossen ist?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir in dieser Frage hier jemand einen Rat geben könnte.

1 Kommentar zu „Verbrauchsunabhängige Nebenkosten zu niedrig bemessen”

maurice

Guten Tag!
Mein Name ist Maurice mein Problem ist, dass ich zum 01.02.06 einen Mietvertrag unterschrieben habe, in dem es heisst, dass meine Wassernebenkosten in der Miete enthalten sind. Da die Stadtwerke mir jedoch eine monatliche Wasserpauschale zuschickten setzte ich mich mit den Vermieter auseinander der mir daraufhin sagt das eine Mitarbeiterin vergessen hat diese Klausel mit den Wasserkosten zu streichen. Also eindeutig ein Fehler der WGS (wohnungsgenossenschaft). Ich verblieb mit dem Vermieter so, dass er sich bei mir melden wird um mir alles weitere zu sagen. Ca. 2 Tage nach dem Telefonat hatte ich ein Schreiben im Postkasten wo es hiess: Ihre wasserkosten der letzten 2 Monate übernehmen wir. Ab 01.04.06 sind sie von Ihnen selbst an die Stadtwerke zu zahlen. Dieser Brief hat vertragsändernde Wirkung. Ist das rechtens? Ich hätte mir unter dem Aspekt auch eine schönere Wohnung suchen können wenn ich gewusst hätte, dass die Nebenkosten nicht mit inbegriffen sind! Vielen Dank im Vorraus für die Antworten (die hoffentlich kommen werden) <!-- s :) --><!-- s :) -->

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