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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir ziehen zum 1.5.06 um. Gerade haben wir den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben. Dieser enthält eine Klausel, nach der wir keinen Schadenersatz geltend machen können, falls der Vormieter nicht rechtzeitig auszieht und wir dadurch nicht zum 1.5.06 einziehen können.

Kann mir jemand sagen, ob diese Klausel wirksam ist?

Die Wohnung aus der wir jetzt ausziehen haben wir selber gekündigt. Der Vermieter hat uns darauf hin informiert, dass wir falls wir nicht ausziehen und dadurch unser Nachmieter nicht einziehen kann, wir für dessen Schaden aufkommen müssen.

Stimmt das? Gilt das auch wenn wir unverschuldet nicht ausziehen können weil die uns zugesicherte Wohnung nicht frei wurde?

Sitzen wir im Ernstfall, also wenn unser Vormieter in der neuen Wohnung nicht rechtzeitig auszieht zwischen allen Stühlen? Was sollte man in diesem Fall tun - in der alten Wohnung bleiben und hoffen dass man keinen Schadenersatz zahlen muss, oder eine Zwischenlösung finden und versuchen Schadenersatz zu bekommen?
Stichwörter: einzug + möglich + schadenersatz

0 Kommentare zu „Schadenersatz wenn Einzug nicht möglich ist”

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