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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi
Ich hätte da mal eine Frage und zwar ...

Wieviel Zeit hat eigentlich der Vermieter um auf einen Einspruch gegen die Btriebskostenabrechnung zu antworten?
Stichwörter: vermieter + frist

2 Kommentare zu „Frist für Vermieter”

Rano Experte!

a) Er fordert Geld: Er kann sich Zeit lassen. Nach 3 Jahren ist sein Anspruch verjährt, oder aber spätestens 12 Monate nach Deinem Auszug.

b) Du bekommst Geld: Setze ihm eine angemessene Frist zur Begleichung (2...4 Wochen). Mahnung. Mahnbescheid. Gerichtl. Durchsetzen der Forderung.

Gruß
Ralph

fin Experte!

Sie meinen wohl die Zeit in der ein Vermieter eine berichtigte Nebenkostenabrechnung versenden muss nach einer fehlerhaften.
Ich würde hier einen Prüfungszeitraum von ca. 4 Wochen oder auch mehr ansetzen, da er evtl. mit anderen Rechnungsgebern,z.B. die Kommune, Rücksprache halten muss.

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