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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich wohne in einem freistehenden EFH zur Miete[/b:a5ff6] und baue jetzt als gelernte Dipl. Betriebswirtin ein Modefilialnetz auf: wir vertreiben Maßhemden und Maßanzüge, wo ich auch gelegentlich Kunden bei mir ausmessen auch schon mal kleinere Schulungen in meinem Haus abhalte oder auch eine Fashion-Party in kleinerem Kreise veranstalte. Im Mietvertrag steht, daß gewerbliche Nutzung nur mit Genehmigung möglich ist. Beim Einzug war ich noch nicht in diesem Bereich tätig, war aber auch nicht mehr festangestellt. Danach wurde ich damals nicht gefragt.
Welche Ausnahmen gibt es hier, z.B. bei Tupperparties, die auch gewerblich sein können. Was kann der Vermieter verbieten, was nicht? In heutigen Zeiten, wo man beruflich flexibel sein muß und viele 2. Standbeine von zuhause aus haben, wäre es nicht sehr zeitgemäß, wenn das nicht erlaubt wäre. Konsequenz ist dann vielleicht, daß irgendwann die Miete nicht mehr gezahlt werden kann.
Wer kann mir dazu etwas sagen und wo kann ich dazu Urteile und Rechtsprechung finden? Vielen Dank für alle Antworten im voraus.

http://www.massmode-europa.de[/url:a5ff6]
[b:a5ff6]Maßhemden für 29,90 €, Maßanzüge für 99,00 €[/b:a5ff6]

2 Kommentare zu „gewerbliche Nutzung von einem freistehenden Einfamilienhaus”

DaKe

Ich wohne in einem freistehenden EFH zur Miete[/b:9b9b7] und baue jetzt als gelernte Dipl. Betriebswirtin ein Modefilialnetz auf: wir vertreiben Maßhemden und Maßanzüge, wo ich auch gelegentlich Kunden bei mir ausmessen auch schon mal kleinere Schulungen in meinem Haus abhalte oder auch eine Fashion-Party in kleinerem Kreise veranstalte. Im Mietvertrag steht, daß gewerbliche Nutzung nur mit Genehmigung möglich ist. Beim Einzug war ich noch nicht in diesem Bereich tätig, war aber auch nicht mehr festangestellt. Danach wurde ich damals nicht gefragt.
Welche Ausnahmen gibt es hier, z.B. bei Tupperparties, die auch gewerblich sein können. Was kann der Vermieter verbieten, was nicht? In heutigen Zeiten, wo man beruflich flexibel sein muß und viele 2. Standbeine von zuhause aus haben, wäre es nicht sehr zeitgemäß, wenn das nicht erlaubt wäre. Konsequenz ist dann vielleicht, daß irgendwann die Miete nicht mehr gezahlt werden kann.
Wer kann mir dazu etwas sagen und wo kann ich dazu Urteile und Rechtsprechung finden? Vielen Dank für alle Antworten im voraus.

http://www.massmode-europa.de[/url:9b9b7]
[b:9b9b7]Maßhemden für 29,90 €, Maßanzüge für 99,00 €[/b:9b9b7]
http://www.chemiefreie-tiernahrung.de/bilder/160x60.gif[/img:9b9b7]
[/quote:9b9b7]

Susanne Experte!

Hallo Dagmar,

eine gewerbliche Tätigkeit setzt eine Nutzungsänderung voraus, die vom Vermieter beantragt werden muss, dem wollte der VM wohl mit dem Verbot ausweichen, vielleicht auch, weil es sich um ein reines Wohngebiet handelt?

Es ist ja nun nicht so, dass Du Deinen Firmensitz dort hast, selbst erhöhter Kundenverkehr würde auch nicht stören, da freistehend.
Auch Freiberufler haben in ihren Wohnungen ein ARbeitszimmer, deswegen ist das noch längst nicht gewerblich.

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