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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

mal wieder das leidige Themas zur Kaution. Aber zuerst mal ein kurzer
tabellarischer Überblick

10/2000:
Einzug in Mietwohnung

02/2002:
Noch immer keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Mit Vermieter
wurde vereinbart den Zeitraum von 10/2000- 02/2002 pauschal abzurechnen da die Verbrauchsdaten nicht nachvollzogen werden können. Danach erfolgt Abrechnung nach Verbrauch und nach Zählerständen. Nebenkostenvorauszahlungen werden auf 75 Euro festgelegt.

01.03.2003
Zählerstände werden abgelesen. Nebenkostenabrechnung wird jedoch nie angefertigt.

02/2004:
Schriftliche Aufforderung an den Vermieter mir die Nebenkostenabrechnung zuzuschicken. Ich habe gedroht die Nebenkosten ab 03/04 zurückzubehalten bis die Abrechnung da ist. Abrechnung wurde nie erstellt.

03/2004:
Nebenkosten werden von mir nicht mehr bezahlt. Zählerstand wird von mir selber abgelesen und an den Vermieter gefaxt.

12/2004:
Auszug aus der Wohnung. Zählerstände werden abgelesen.




Also zusammenfassend kann gesagt werden dass ich folgende Nebenkostenabrechungen immer noch ausstehen

1.3.2002 - 28.02.03
1.3.2003 - 28.02.04
1.3.2004 - 31.12.2004 (28.02.05)

Die die Frist zur Nebenkostenabrechung am 28.02.06 ja abgelaufen ist habe ich den Vermieter aufgefordert mir das Mietkautionssparbuch auszuhändigen. Er hat bis jetzt darauf nicht reagiert.

Jetzt meine Fragen.

ab 1.3.04 bis zum Auszug habe ich insgesamt 750 Euro Nebenkostenvorauszahlungen einbehalten.

Darf er die jetzt mit der Mietkaution verrechnen. Eigentlich ist die Jahresfrist für Nachzahlungsforderungen ja abgelaufen.


Hat jemand schon mal ähnliches erlebt.

MfG alexeber

1 Kommentar zu „Zurübehaltene Nebenkostenvorauszahlungen und Mietkaution”

fin Experte!

Er darf sie nur einbehalten, wenn Schäden oder Mängel vorhanden sind oder dies noch nachgeprüft werden muss.
Nebenkosten brauchen Sie bis zu 2004 keine mehr zahlen und natürlich auch nicht, so lange Sie überhaupt keine Rechnungen vorliegen haben.
Wenn mir jemand für gemachte Dienste keine Rechung vorlegt, dann muss ich auch nichts bezahlen.

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