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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu obigem Thema.

Es geht um einen gewerblich genutzen Hallenkomplex, der schon seit ca. 15 Jahren vom selben Mieter genutzt wird. Der Mietvertrag umfasst Büro- und Lagerhallen. Hinter den Hallen ist ein Garten, der nicht zum Mietumfang gehört und auch vom Mieter weder genutzt noch gepflegt wurde. Zu diesem Garten hat der Vermieter immer den Zutritt durch eine der Hallen gehabt, um z.B. mit dem Rasenmäher oder dem Hund und zur weiteren privaten Nutzung den Garten zu erreichen. (Vermieter wohnt im Wohnhaus, das an die Hallen anschliesst). Dieser Garten ist nur durch das Gebäude zu erreichen. Die Hallen stehen zu beiden Seiten auf der Grundstücksgrenze und im hinteren Bereich begrenzt ein Bach das Grundstück.
Nun hat der Mieter vor zwei Jahren beschlossen, die eine an den Garten angrenzende Halle zum Büroraum umzubauen. Abgesehen davon, dass der Vermieter jetzt im Garten nicht mehr seine Ruhe hat, weil 6 Büro auf einen gucken, ist der Durchgang zum Garten auf dem angestammten Weg nicht mehr möglich. Man müsste nun (z.B. mit dem Rasenmäher) durch die Büros. Um diesen Umbau für den Mieter vertraglich abzusichern, hat der Vermieter einen Zusatz zum Vertrag aufgesetzt, in dem zum einen eine höhere Versicherung der Halle vereinbart wird, zum anderen aber auch der Durchgang insofern geregelt wird , dass eine andere Tür in einer angrenzenden Halle nun duch den Vermieter benutzt werden soll.
Dieses hat der Mieter ncht unterschreiben wollen, da er den Duchgang ganz verbieten möchte. Es kam zu unschönem Wortwechsel und unterschreiben wurde nichts. Der Umbau ist trotzdem gemacht worden. Nun soll das Büro nochmals erweitert werden und die "alte Sache" kam wieder auf den Tisch. Wieder zeigt sich der Mieter uneinsichtig. Eigentlich war der Zusatz ja in erster Linie zu seiner Absicherung gedacht (versicherung).

Frage: Kann der Mieter den Zugang verwehren? Kann er den Zugang auf bestimmt Personen beschränken?

Vielleicht noch zum Verständnis dazu: Der Mieter hat einen langfristigen Mietvertrag insgesamt 30 Jahren, dafür zahlt er relativ wenig Miete. Die Zuständigkeit für Reparaturen sind so verteilt: alles, was das Dach betrifft, der Vermieter, der gesamte Rest der Mieter. Somit darf er – Absprache vorausgesetzt – auch umbauen.
Der Mietvertrag enthält eine Klausel, dass der vermieter zu Instandhaltungszwecken und zur Überprüfung alle Räume jederzeit betreten darf. Das Durchgangsrecht zum Garten ist nicht gesaondert behandelt. Die Tatsache war aber schon vor Mietbeginn bekannt und die ganzen Jahre nie strittig.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

2 Kommentare zu „Wegerecht/Durchgangsrecht imnnerhalb eines Gebäudes”

Rano Experte!

Natürlich könnte man der Firma nun das Leben schwer machen und somit unter Druck setzen.
Spontan fiel mir auf, dass der VM dummerweise nach dem ersten Umbau nicht auf den fortgesetzten Zugang zum Garten bestanden hat. Nachdem er darauf offensichtlich eine Zeit lang verzichtet hat, ist es nun schwerer, die Notwendigkeit des Zugangs zu belegen. Perfekterweise hätte er damals ein paar Gänse dort gehalten, was einen Zugang zwingend erforderlich gemacht hätte.
Der VM kann nun den 'weichen Weg' gehen, und vielleicht versuchen, sich mit den Eigentümern der Grundstücke rechts oder links zu einigen. Gegen die neugierigen Büroblicke kann er ja ein paar Pallisaden aufstellen. Damit wäre ein 'leichtes Druckmittel' geschaffen.
Ich denke, man könnte auch mit 'harten Bandagen' kämpfen. Also z.B. einen Rückbau des ersten Umbaus einfordern, da er ja schlussendlich ohne Zustimmung des VM erfolgte. Anderes wäre, je nach Sachlage, wohl möglich.
Doch sollte man vorher abwägen, wie 'wertvoll' der aktuelle Mieter ist. Liessen sich die Hallen leicht wieder vermieten, sollte der Mieter den Rückzug antreten?

Skittin

Die Idee mit den Gänsen ist prima !!
Nun, leider waren damals keine Gänse da. Es wurde aber auch nicht ganz auf den Zugang verzichtet, es wurde eine andere Tür benutzt, die nicht durch die Büroräume führt, sondern such eine Werkstatt. Das war ja eigentlich im Vorfeld des Umbaus so abgesprochen. Erst bei der schriftlichen Niederlegung der Absprache war der Mieter dann am zicken.
Die Geschichte kommt nun beim weiteren Umbau halt wieder hoch. Aber wie es aussieht, kann der Mieter ihm den Zugang ja gar nicht verbieten. Er nutzt er ihn einfach weiter. Das trägt zwar nicht zur Verbesserung der allgemeinen Stimmungslage bei, aber der Mieter muss sich beugen. Er hofft nun darauf, dass es nicht zu einem gerichtlichen Streit kommt. Das wäre für alle Beteiligten sicherlich die schlechteste Lösung.
Danke nochmal für das Statement!

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