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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nehmen wir an Mieterin C wohnt in einer 3 Zimmer Wohnung im 1.OG, eines Zweifamilienhauses im EG Ihr Vermieter. Mieterin C lernt einen Mann kennen und lässt diesen nach Rücksprache mit dem Vermieter in Ihre Wohnung einziehen. Einen Monat nach Einzug des Freundes beschließt der Vermieter das Haus zu verlassen und stellt folgende Forderung an die beiden Bewohner des 1. OG. Zahlung von 1000,- euro KM monatlich oder sofortiger Auszug. Mit der Vereinbarung eines damit verbundenen Mietkaufs gerechnet auf 5 Jahre. Somit soll das Haus in 5 Jahren in den Besitz der Mieter übergehen. Die Mieter sind damit einverstanden. Ein Mietvertrag für die Wohnung im Eg wird zwischen Tür und Angel ausgefüllt und vereinbart die Sache mit dem Mietkauf nachträglich schriftlich zu vereinbaren. Der Vermieter zieht aus die hinterläßt keine Adresse, keine Tel Nummer. Die beiden Mieter zahlen brav monatl. 1000,- euro Miete an den Vermieter. Zusätzlich meldet der Vermieter sich bei den Energieversorgungsbetrieben ab und überlässt dies komplett den Mietern. Vermieter verläßt die Wohnung unrenoviert und ungereinigt ein Übergabeprotokoll wird nicht angefertigt da der Vermieter dafür keine Zeit hat und es nachträglich bei einem Besuch machen möchte. Einige Monate später treffen die Mieter durch Zufall die Mutter des Vermieters und unterhalten sich bezüglich der schriftlichen Vereinbarung des noch offen stehenden Mietkaufvertrags. Die Mutter des Vermieters scheint überrascht und weiß nichts von all dem. Die Mieter machen sich Gedanken und schreiben einen Brief an den Vermieter dessen Adresse unbekannt ist aber er weiter einen Briefkasten im selben Haus hat. Der Vermieter beauftragt seine Mutter die Mieter zu besuchen und alles zu besprechen. Da von einem Mietkauf nun weder die Mutter noch der Vermieter etwas wissen wollen schreiben die Mieter erneut einen Brief und senken die Miete. Eine Antwort auf diesen Brief erhalten die Mieter nicht. Diese zahlen nun weiter ihre für angemessen empfundene Miete ohne zu wissen wo sich der Vermieter genau befindet. Im Haus das bereits mit deutlichen Mängeln übernommen wurde von den Mietern nehmen die Mängel überhand, (Schimmel in Keller, Bad, Wintergarten, tiefe Risse in den Wänden, undichte Fenster, Wohnung EG fehlen alle Türen, Heizung funktioniert nicht einwandfrei, Stromleitungen fehlen in mehreren Räumen nur ein Wasseranschluß mit Warmwasser, Toilette undicht...) Der Vermieter reagiert weiterhin auf keine Briefe. Bei einer Überprüfung des Schornsteinfegers bemängelt dieser Deutliche Löcher in den Rohren und schreibt ebenfalls an den Vermieter. Auch diese Mängel werden nicht behoben. Der bestehende Mietvertrag der Mieterin C wird beibehalten dieser beinhaltet eine nebenkostenpauschale von 50 euro- (beinhaltet Wasser, Strom, Gas, Müll, Kabelfernsehen, Treppenhausreinigung Pflege von Garten) + Waschmaschinennutzung von 10 euro monatlich. Waschmaschine ist nach Auszug des Vermieters nicht mehr vorhanden. Nebenkosten zahlt komplett der Mieter an die Energiebetriebe. Kabelfernsehen wurde vom Vermieter jahrelang nicht bezahlt und nach einem halben Jahr von der Firma abgestellt. Somit müssen die Mieter einen eigenen Anschluß beantragen.
Nun fällt im Winter die Heizung komplett aus. Da der Vermieter keine Kontaktdaten hinterlassen hat und minus Grade herrschen rufen die Mieter einen Notdienst. Dieser stellt einen größeren defekt fest und repariert drei Tage später die Heizungsanlage. Bis zu diesem Zeitpunkt weiß der Vermieter nichts über die Vorkommnisse. Soweit der momentane Stand der Dinge. Würde mich sehr über Kommentare und Meinungen zu diesem Thema freuen

4 Kommentare zu „Geschichte eines chaotischen Mietverhältnisses!!”

Rano Experte!

Whow!

Hier ist schon soviel passiert, was nachher nur noch schwer nachweisbar ist, sodaß ich unverzüglich einen RA einbeziehen würde.
Eine seiner ersten Aktivitäten sollte das Einholen eines Grundbuchauszuges sein!!! So wie der VM(?) sich verhält wäre ich noch nicht mal sicher, daß er wirklich Eigentümer des Hauses ist.
Miete mindestens in Höhe der Ausgaben (vor allem Heizungsrep.) einbehalten!
Die in den ersten Monaten überzahlte Miete (1000 - urspr. Miete) auch einbehalten.
Was hat es mit dem MV für das EG auf sich?? Zwischen welchen Vertragsparteien??

Das liest sich ja HAMMER! <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Helvete

Mietvertrag im EG wurde zwischen dem Vermieter und dem Freund der Mieterin C abgeschlossen. Die Wohnung im Eg hat genau die selbe qm Zahl von 47,5 qm dazu kommt ein kleiner Anbau mit 2 Zimmern 22 qm. Mieterin C bezahlt monatlich inzwischen 260 KM für die Wohnung im 1.OG. Der Freund bezahlt für die Wohnung im EG + Anbau 350 KM, ursprünglich 670,-. Der Freund hat die Miete nach schriftlicher Benachrichtigung und Anzeige der Mängel auf 350 KM gesenkt. Eine schriftliche Antwort auf die Mietsenkung von Seiten des Vermieters ist nicht erfolgt. Lediglich ist die ganze Familie des Vermieters persönlich angerückt und terrorisierte die beiden Mieter persönlich. Nach einem weiteren Brief von Seiten des Mieters ist nun seit Monaten der Kontakt abgebrochen. Der eingetragene Vermieter zahlt eine Hypothek bei der Bank ab für das Haus wobei der Bruder des Vermieters als Bürge mit eingetragen ist. Nachdem der Mieter nun selbst den Auftrag an eine Fachfirma gegeben hat stellte die Firma fest das die Heizung nie gewartet wurde und völlig falsch angeschlossen war so das auch eine Gefahr für die Nachbarn bestand. Die Heizung wurde nun repariert, die Kosten dafür mußte der Mieter sofort in Bar entrichten. Der Mieter ist zum Mieterschutzbund gegangen hat einen Brief verfaßt und wird die Kosten für die Reparatur von der Miete die nächsten Monate einbehalten. Wie der Vermieter auf dies reagiert ist voraus zu sehen.

Rano Experte!

Ziemlich krasse Story! <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Der MV für die EG-Wohnung hat immerhin einen Vorteil: Er belegt, daß der VM nicht mit im 2-Fam-Haus wohnt, was ihm -im Falle eines Falles- eine vereinfachte Kündigung ermöglicht hätte.

Bis auf den Familienterror hört sich die Geschichte doch gar nicht so schlecht an. Die beiden wohnen wie im Einfamilienhaus und können die gröbsten Schäden nach und nach auf Kosten des Vermieters beheben lassen.

Immer schön Mängel melden, in Folge auf Mängelbeseitigung bestehen und angemessene Frist setzen. Dann Recht auf Selbstvornahme wahrnehmen. Die voraussichtlichen Kosten können sogar bis zum 3-fachen der veranschlagten Angebotssumme im voraus[/u:77c4c] einbehalten werden. VM ist über Instandsetzung und Kosten natürlich zu informieren, zudem steht ihm das Original der Rechnung zu. Diese also ggf. auf seinen Namen ausstellen lassen.
Nur nicht übertreiben! Die auf diesem Weg vorgenommenen Instandsetzungen müssen schon sehr wichtig, also im Sinne von Notinstandsetzung sein. Die Heizungsrep. gehört sicherlich dazu.

Na, dann noch viel Vergnügen! <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Übrigens: Ein "Mietkauf" läßt sich möglicherweise auch bei Immobilien realisieren, da dieser aber auf einen Eigentumsübergang hinausliefe, müßte ein Notar eingebunden werden. Evtl. wird hier bereits ein Grundbucheintrag notwendig.

Gruß
Ralph

EfPe

Genau, Kauf geht nur in beurkundeter Form vor dem Notar.

Das dürfte auch grundsätzlich für solch eine "Sonderform" gelten, wo das Eigentum eigenltich erst später erworben werden soll.

Vorerst würde ich das als Mietvertrag betrachten und auslegen, allenfalls mit einer Option, dass später einmal die bereits gezahlte Miete auf einen Kaufpreis angerechnet werden könnte. Aber dieser Aspekt ist praktisch irrelevant.

Schritt 1: Vermieter ausfindig machen! Gegebenenfalls mit Polizei, denn ich würde hier einen Verdacht auf Betrug als nicht ganz abwegig betrachten.
Schritt 2: Vertrag wie Mietvertrag behandeln und Mieterrechte wahrnehmen!

Ich würde mir aber einen Anwalt nehmen. Weil da noch einiges kommen wird.

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