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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

ich habe eigentlich nur zwei kurze Fragen:

Was für einen Sinn macht das, wenn mein Vermieter 5 Wochen vor Ende des Mietvertrages eine erste Besichtigung meiner Wohnung macht und am Ende eine normale Abnahme? Darf er das überhaupt?

Und:

Darf er mir pauschal Termine diktieren? In diesem Fall sollte ich (normal berufstätig und eigentlich nicht vor 18-19Uhr zuhause) im April jeweils donnerstags von 14 - 16:30 Uhr für Besichtigungen zur Verfügung stehen. Dabei steht im Mietvertrag (Hamburger Mietvertrag, Standard) etwas von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr an evtl. zwei Tagen pro Woche.
Wie kann ich meinem Vermieter jetzt beibringen, dass ich zu der Zeit arbeiten muss und nicht bereit bin für seine Besichtigungstermine Urlaub zunehmen? Wie sieht da überhaupt die rechtliche Lage aus? Darf ich Ersatztermine vorschlagen (z.B. auch gerne Samstags) und muss er sich daran halten? Ich zahl ja schliesslich immer noch Miete und habe somit bis zum Ende der Mietzeit auch das Hausrecht in meiner Wohnung.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruss,
Hendrik

1 Kommentar zu „Wohnungsabnahme und Besichtigungstermine”

fin Experte!

Ganz klar wird nicht ob Ihr Vermieter einen Besichtigungstermin selbst wegen Zustandes der Wohnung machen will oder Termine mit Mietinteressenten. Beides darf er, denn bei ersterem kann er dann besser voraussehen, was in der Wohnung nach Auszug oder Ihrem Mietende noch gemacht werden muss an Renovierungen.
Vorschreiben aber kann er Ihnen keine festen Termine, sondern er muss auf Ihre Berufstätigkeit Rücksicht nehmen.
Will er die Wohnung nur wegen etwaiger bevorstehenden Arbeiten sehen, so braucht er das nicht jeden Donnerstag tun, sondern nur ein-bis zweimal. Das reicht um den Zustand der Wohnung zu beurteilen.

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