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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe hier schon gu8te Hilfe bekommen, und hätte da noch eine kleine Frage.

Thema, leerstehende Wohnungen.

Was für Kosten genau muss da der Vermieter selbst tragen und wie komme ich dahinter ob das auch alles ordnungsgemäß passiert ist? Eine Liste darüber welche Wohnungen leer standen und wie lange liegt mir vor.

Vielen Dank im Vorraus,

crazy-been
Stichwörter: leerstehende + wohnungen

1 Kommentar zu „leerstehende Wohnungen”

Susanne Experte!

Ich stelle dazu mal folgende Urteile unkommentiert ein:



Rechnet der Vermieter die Nebenkosten nach Wohnfläche ab, muss er die Kosten für leer stehende Wohnungen selber tragen (AG Köln 208 C 581/98, WM 2000, 37).



Der Vermieter muss die Betriebskosten für leerstehende Wohnungen grundsätzlich auch dann selbst tragen, wenn er nach Personenzahl abrechnet. Die unbewohnten Wohnungen sind als mit einer Person belegt anzusehen (AG Köln 201 C 609/96; WM 98, 290).

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