Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Meine Schwiegereltern hatten jetzt eine Wohnungs Übergabe an einen Imobienmakler und dort wurden unter anderem folgende punkte bemängelt:
-Lüftungslöcher in der wand zwischen zwei Kellern mit Fenster und einem Keller ohne Fenster ( diese waren schon bei Einzug und Übergabe durch den Vermieter vorhanden und sind baulicher Natur)
-Zu grosse Klobrille auf einer Toilette und andere ist blau
- Vergilbte Spühlkästen ( der Haushalt ist ein militanter Nichtrauchrer Haushalt)
- Abgenutzter Teppich ( liegt ca. Neun bis zehn jahre in diesem Haus)
-2 gesprungende Fliesen in der Küche
-Türen die nicht schliessen ( In der Region gab es in den letzten Jahren mehrere kleine Erdbeben)
- Türen die "Kratzer " aufweisen

Meine Frage ist sind diese Mängel rechtens und wenn nicht was kann man dagegen unternehmen????
kann mir jemand einen rat geben ob es sinnvoll ist es auf einen rechtsstreit anzulegen
Stichwörter: ungereimtheiten + Übergabe

0 Kommentare zu „Ungereimtheiten bei Übergabe”

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