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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
in meiner Mietwohnung habe ich seit meinem Einzug ( vor 5 Jahren)
Mängel ( Trittschalldämmung ist unzureichend) .
Mein Vermieter will jetzt in einigen Räumen die Trittschalldämmung Instandsetzen lassen. Das bedeutet, daß Fliesen aufgehackt werden und der alter Estrich entfernt und neuer Estrich eingesetzt wird. Danach werden neue Fliesen gelegt. Das alles soll ca. 5 Tage dauern. Hat jemand vielleicht Erfahrung, ob ich diese Maßnahme dulden muß? Kann und muß ich überhaupt in der Wohnung wohnen während der Arbeit? Ist ein vertragsgemäßes Wohnen und Nutzen der Mietsache überhaupt gegeben?
Danke für Euere Antwort mr. timer
Stichwörter: duldung

3 Kommentare zu „Duldung oder ????”

Die genervte Mieterin Profi

Also ne Mietminderung für die Zeit springt da bestimmt raus .Ich würde mit dem Vermieter mal darüber reden,falls man es überhaupt kann.Möglicherweise muß er auch für eine andere Unterkunft die Kosten übernehmen,falls es euch unmöglich ist,während der arbeiten dort zu wohnen.Dulden nun ja das weiß ich nicht,möglicherweise schon.Der VM ist ja verpflichtet Mängel an der Mietsache zu beseitigen.

mr.timer

Danke für die Antwort,
das Poblem ist, daß die Trittschalldämmung in der gesamten Wohnung und auch im ganzen Haus mangelhaft ist. Eine Teilausbesserung in einigen Wohnungen , ohne eine komplette Erneuerung des Estriches, kann die Wohnqualität nicht wesentlich verbessern, zumal in der über meine Wohnung liegenden Wohnung gar nichts gemacht worden ist.
(in diesem Mehrfamilienhaus hat jede Wohnung einen anderen Eigentümer)
Jetzt lasse ich die Teilausbesserung über mich ergehen, weil ich offensichtlich muß, aber viel ändern wird sich nicht. Ich sehe dies , als sinnlos an und damit habe ich ein Problem.

Die genervte Mieterin Profi

Sinnlos hin oder her.Der Vermieter hat ja ein recht darauf.Mietminderung für die Tage machen,halte ich das für das beste.Man könnte sich bei einem privaten VM auch mal überlegen,in einem Mieterbund beizutreten.

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