Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein ziemliches Problem mit meinem Ex-Vermieter:

Der Vermieter hat vorher in der Wohnung gewohnt, dann stand die Wohnung mehrere Monate leer, bis ich dort eingezogen bin.

Beim Auszug gab es Probleme, weil der MV eine ungültige Renovierungsklausel enthält (zu kurze Fristen und an anderer Stelle eine Endrenovierungsklausel). Der Vermieter war nicht zu Verhandlungen bereit, sondern kassierte alle Schlüssel ohne Übergabeprotokoll. Anschließend forderte er mich schriftlich auf, die Wohnung innerhalb einer Woche komplett zu renovieren. In seinem Brief schrieb er, daß hierzu ein Wohnungsschlüssel bei einem anderen Hausbewohner hinterlegt ist und ich mir diesen holen soll, um die Renovierung durchzuführen.

Von der Existenz dieses weiteren Wohnungsschlüssels habe ich nichts gewußt! Ich bin aus allen Wolken gefallen, weil ich erst nach Auszug erfahren habe, daß der Vermieter einem anderen einen Schlüssel zu meiner Wohnung überlassen hatte, mit dem sich dieser (oder der Vermieter selbst, der ein Duzfreund von ihm ist) eigentlich zu jeder Zeit Zutritt hätte verschaffen können! Der Hausbewohner, den ich daraufhin zur Rede gesellt habe, sagte mir, daß er den Schlüssel vom Vermieter bekommen hat, als dieser noch dort wohnte.

Jetzt im Nachhinein fühle ich mich vom Vermieter arg getäuscht, weil er mir das verschwiegen hat, und so einfach drüber hinweg gehen und sagen "es ist ja nix passiert" kann ich nicht. Wer weiß, ob nicht doch in meiner Abwesenheit alle möglichen Leute in der Wohnung waren!

Was kann ich tun?

Jürgen

4 Kommentare zu „Vermieter verschweigt Schlüsselbesitz von Dritten”

Gast Experte!

Ist der Schlüssel denn wenigstens mit einen Zeugen übergeben worden?
Ich vermute mal das der VM keine Ansprüche mehr geltend machen kann,da er ja ohne was zu sagen die Schlüssel entgegen genommen hat,aber ohne Zeugen wird das schwierig,davon gehe ich aus.Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen,denn wenn die Klausel wirklich unwirsam sein sollte,hat der VM Pesch gehabt.
Das der VM einen Schlüssel zur Wohnung hatte ist ehr selten,aber es kommt vor.Kannst du Ihm aber nicht beweisen das er in deiner Wohnung war,hast du schlechte Karten.
Machen würde ich garnichts,abwarten.Aber ich bin da kein Experte <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

Gast Experte!

Ist der Schlüssel denn wenigstens mit einen Zeugen übergeben worden?
[/quote:eafb1]
Meine Schlüssel habe ich in Gegenwart von "meinem" Zeugen übergeben. Der Vermieter hat mir nur noch gesagt, das würde er alles gerichtlich klären lassen und mich danach einfach stehen lassen und ignoriert. Dann kam das Schreiben mit dem Hinweis auf den Schlüssel beim Nachbar.

Ich vermute mal das der VM keine Ansprüche mehr geltend machen kann,da er ja ohne was zu sagen die Schlüssel entgegen genommen hat,aber ohne Zeugen wird das schwierig,davon gehe ich aus.Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen,denn wenn die Klausel wirklich unwirsam sein sollte,hat der VM Pesch gehabt.
[/quote:eafb1]
Im MV stehen Renovierungsintervalle von 2/3/3 Jahren für Naßbereich/Wohnbereich/Sonstige (gesetzlich sind 3/5/7 Jahre) und weiter hinten eine Endrenovierungsklausel. Ich habe dort insgesamt 3 Jahre und 2 Monate gewohnt.

Jürgen

Gast Experte!

Eigentlich ist alles klar.Als üblich werden 3/5/7 Jahre angesehen,alles andere ist eine klare benachteiligung und damit unwirksam,zumind.konnte ich das schon in etl.Gerichtsurteilen nachlesen.Man sollte nur das machen was man auch selber verwohnt hat.Nach 3 jahren kann von "verwohnen"aber noch keine Rede sein.Lass den VM klagen.Im besten Fall wird die Klage ohnehin abgewiesen <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

Indigo

Der VIII. Zivisenat des BGH urteilt, dass bei sich widersprechenden Renovierungsvorschriften beide unwirksam sind, d. h. die Mietvertragsvorschriften können nicht in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil aufgeteilt werden (sehe Bundesgerichtshof VIII ZR 308/02). Daraus schließe ich, dass du gar nicht mehr renovieren musst.

Gruß
Umbra

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.