Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
im Forum

Mein Vermieter will bei meinem Auszug nicht mit der Kaution rausrücken.

Wisst ihr was man da tun könnte?



Das Problem ist, dass er sich wegen einigen kleinen Flecken in den Badfugen beklagt. Oder wegen meiner Küchennutzung.


Der Haushalt wurde aber bei mir nur normal genutzt. Und die Geräte sind eben leicht abgebraucht, so wie es nun mal nach 4 Jahren ist.
In dem Haus habe ich aber sonst nichts beschädigt. Teppich, Wände usw sind wie neu.

Ich habe noch Rollos angebracht die Teuer waren, die wollte ich denen sogar schenken.

Aber momentan bringt mich der vermieter echt auf die Palme.

Bei normaler Benutzung muss er mir eigentlich die Kaution mit Zinsen zurückgeben, oder?!


Dann kommen wieder Sätze wie, sie dachten ich fahre am We nach hause und nutze die wohnung nicht. Also wenn ich schon ne 2,5 Zimmer Wohnung habe und dafür genug miete bezahle, darf ich die wohl auch nutzen, oder?

Gruss, Andreas
Stichwörter: raus + rückt + kaution + mieter

4 Kommentare zu „Mieter rückt Kaution nicht raus...”

fin Experte!

Schauen Sie bitte einmal in den Beitrag "Leidiges Thema Kaution". Das wird Ihnen schon etwas weiterhelfen. Wann war denn Ihr Auszugsdatum?
Sachen, die Sie in der Wohnung angebracht haben, gehören Ihnen und können bei Auszug mitgenommen werden. Wenn Sie diese in der Wohnung belassen, so tun Sie das aus freien Stücken und können niemanden dafür verantwortlich machen. Fordern können Sie nichts vom Vermieter.
Kleinen Flecken in Badfugen kann man mit speziellem Badreiniger, Spiritus, Putzstein (gibt es momentan bei Aldi) u.a. zu Leibe rücken. Nur muss man wenigstens bei Auszug den Versuch machen, diese Sachen zu beheben.
Geht`s nicht weg, kann man immer noch neu ausfugen lassen.
Wenn Sie eine Einbauküche hatten, dann schauen Sie hier erst einmal was im Mietvertrag diesbezüglich geregelt wurde.

AndyTHL

Vielen dank die, mit der Hilfe zu den Fugen. <!-- s :) --><!-- s :) -->

Mit welchen Mitteln bekommt man denn in der Toilette, Kalk und Ablagerungen weg?



Die meisten Probleme in der Wohnung liegen daran, dass der Vermieter sehr billige Baumaterialien verwendet hat.
So ist zb ein Riss am oberen abgang der kloschüssel, einige Fliesen sind gerissen wegen schlechter Bauweise. In der Küche sind die Türen und Schränke schief, wegen sehr schlecheter Montage. <!-- s:? --><!-- s:? -->

Was mich dann eben auf die Palme bringt ist dass der Mieter dann anmäkelt wenn mal 2 Fettspritzer auf den Fließen sind,oder am Herd. Dabei will er nur nicht zu geben, dass er die Küche Murksmäßig montiert hat.
Es kann ja nicht sein dass er von mir erwartet dass ich nichts Koche.
Dann muss ich mir anhören die Küche hätte 5000€ gekostet, dabei ist es ne 1,50m Praktiker Standardküche für 459€.
Wenn er keine Dunstabzugshaube verbaut, kann man gegen leichte verunreigung des Hängeschrankes wenig machen. Ausserdem sehen die Fronten und Arbeitsfläche noch alle neuwertig aus.


Ich überlege mir schon, beim auszug einen unabhängigen Gutachter zu holen. Mit dem doofen vermieter kann man ja nicht diskutieren, der hält alles für richtig was er sagt.
So langsam denke ich echt, dass ich mit ihm nur noch schriftlich korrespondieren werde. Dabei hatte ich es echt versucht mit gut zu stellen. <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

Gruss, Andreas

fin Experte!

Kalkablagerungen bekommt man mit Essigessenz weg oder dem erwähnten Putzstein. Essigessenz erst eine Weile einwirken lassen.
Gerissene Kloschüssel und abgefallene Fliesen muss man während der Mietzeit dem Vermieter melden, damit man eben beim Auszug nicht so dumm dasteht. Das haben Sie wohl versäumt.
Küchen sind immer ein Problem und am besten die nächste Wohnung ohne Einbauküche mieten und sich selbst eine kaufen. Dann hat man diesen Ärger erst garnicht.

Immobilienwirt Experte!

Also die Kaution muss, wenn zurückgeben, dann auch verzinst. Der Zinssatz, kann aber sehr niedrig sein.

Bei der Abnahme der Wohung empfehle ich ich erstmal Fotos machen um den Zustand später im Streitfall dokumentiren zu können.


Wenn sie in der Vergangenheit keine Schulden beim vermieter haten, auch nicht aus Betriebsksotenabrechnungen, dann müsste er sie ihnen innerhalb von drei bis 2 Monaten zurückgeben.

Sonst könnten Sie auf Erstattung/Auszahlung der Kaution klagen.

Die kleine Mißstände/Verunreinigungen wie Kalkablagerungen usw. sollten Sie aber schon noch entfernen. Achtung darauf ahcten bei der Abnahme, das sie nicht sagen ich mach nichts mehr. Ist geich anerkenntnis ==&gt; könnte sonst ersatzvornahme zu folge haben

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.