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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Habe zwei Fragen: 1. Habe mit meinem Mann und meinem Sohn zum 1.01 eine Wohnung in einem Drei-Familienhaus angemietet. Vor ca. drei Wochen fiel uns auf, dass zwei Fenster (das Dachfenster aus Holz im Schlafzimmer und das Isofenster im Bad) bei Regen undicht sind. Sind dies Mängel die der Vermieter zu beseitigen hat? Kann er die Kosten für die Reperatur auf die Miete umschlagen?
2. Haben heute erfahren, dass der Vermieter schon seit ca. einem Jahr versucht das Haus zu verkaufen. Davon hat er uns beim Unterschreiben des Mietvertrages (November 05) nichts gesagt. Hätte er uns darüber nicht informieren müssen? Wie sieht es denn mit Kündigungsschutz aus? Er hat jetzt wohl einen Käufer gefunden und wir haben Angst dass dieser und die Wohnung nicht länger vermieten möchte. Haben viel Geld in die Renovierung der wohnung gesteckt und würden gern noch lange hier wohnen bleiben... Welche Rechte haben wir hier? Kennt jemand eine Seite im Netz auf der man sich informieren kann? Wäre nett wenn jemand antworten würde..

1 Kommentar zu „2 Fragen: 1. undichte fenster, 2. Hausverkauf-Mietrecht”

Rano Experte!

Instandsetzung der offensichtlich defekten Fenster durch den Vermieter. Keine Umlage der Instandsetzungskosten auf Euch. Müßten die Fenster erneuert werden, könnte ein geringer Teil davon ggf. als Mieterhöhung nach §559 (Modernisierung) auf Euch zukommen. vgl. <!-- m --> http://www.mietrecht-forum.com/ptopic,40068.html#40068">http://www.mietrecht-forum.com/ptopic,40068.html#40068 <!-- m -->.
Wenn ihr jetzt richtig Rabbatz macht und der alte VM Angst haben muss, dass der Kaufinteressent davon etwas mitbekommt, wird er wohl rasch zur Abhilfe bereit sein. <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Der EIgentumsübergang des Hauses auf einen neuen Eigentümer bringt für Euch i.d.R. keine Nachteile. Der bestehende MV wird unverändert fortgesetzt.

Gruß
Ralph

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