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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Also folgendes: ich bewohne diese Wohnung seit April 2004, musste auch bei Einzug und zwischendurch mal die Zählerstände ablesen, aber habe bisher keine NK-Abrechnung erhalten. Jetzt könnte mein Vermieter doch sagen Abrechnungszeitraum ist April-April, womit erst nächsten Monat seine Ansprüche auf evtl. Nachzahlung verjährt sind, richtig? Aber wie sieht es mit meinen Ansprüchen auf Rückzahlung (davon gehe ich nämlich aus) aus? Muss ich die fehlende Abrechnung anmahnen um meine zuviel gezahlten Beträge wieder zurückzuerhalten?
Stichwörter: nkabrechnungen + anmahnen + fehlende

1 Kommentar zu „Muss ich fehlende NK-Abrechnungen anmahnen?”

fin Experte!

Fehlende Abrechnungen müssen Sie anmahnen. Für 2004 kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen. Das Wirtschaftsjahr ist normalerweise bei allen Betriebskostenposten von Januar bis Ende Dezember. Bei den Heizkosten kann das beliebig sein.
Bitte aber im Mietvertrag noch einmal nachschauen ob Sie auch wirklich eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten leisten oder ob Sie evtl. nicht doch nur eine Pauschale leisten, bei der keine Abrechnung gemacht wird.

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