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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöle alle zusammen!

Mein "Vermieter" hat wohl seit dem wir hier wohnen so gut wie nie die Nebenkosten an die Gläubiger weitergeleitet.
Konsequenz: Wir hatten im Sommer 4 Wochen kein warmes Wasser und es wurde gedoht, dass zum 1.März das Wasser komplett abgestellt wird. Zum Glück ist ein Amt eingesprungen, welches die Kosten in den nächsten paar Monaten übernimmt.
Meine Frage: Ist dadurch ein Vertragsbruch von Seiten des Vermieters entstanden und kann ich auf Grund dessen fristlos ausziehen? [/b:24628]
Noch interessant wäre vielleicht, dass der Vermieter nicht erreichbar ist und wir seit dem 01.02. die Miete nicht mehr an ihn überweisen sollen, sondern schon an einen Gläubiger. (Mietpfändung)
Stichwörter: sofort + vertragsbruch + ausziehen

0 Kommentare zu „Kann ich bei Vertragsbruch sofort ausziehen?”

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