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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Vermieter teilte mir mit das ich ab nächsten Monat meine Heizkostenpauschale nicht mehr zahlen soll und das die Zentralheizung (ÖLheizung )abgeschaltet würde .Statt dessen sollte ich mir elektrische Heizöfen in die Wohnung stellen weil die Heizkosten dann über die Stromrechnung abgerechnet würden .
Ist das in Ordnung oder kann ich mich dagegen wehren ?

Gruss hansklaus
Stichwörter: heizungsumstellung

2 Kommentare zu „Heizungsumstellung ?”

fin Experte!

Wenn der Vermieter die Ölheizung abstellen will, so muss er selbstverständlich für andere Heizmöglichkeiten in der Wohnung Sorge tragen. Jede Wohnung braucht eine Heizung. Es ist somit Sache des Vermieters Ihnen Elektroheizöfen zu besorgen. Dies darf er nicht auf Sie abwälzen. Die Abrechnung über die Stromrechnung wäre dann o.k.

Rano Experte!

Hihi, das ist ja der Knaller!!!

Die Heizung ist doch bestimmt (zumindest indirekt durch die Umlage der Heizkosten) im Mietvertrag benannt/enthalten, oder? Vielleicht ist sogar aufgeführt wie die Heizung in Abhängigkeit von Jahres- und Uhrzeit betrieben wird.
Es gilt: Der Vermieter hat die Wohnung während der Vertragslaufzeit im vertragsgemäßen Zustand zu halten. [/b:cb488]
Durch eine Deaktivierung der aktuellen Heizungsanlange ist dies gewiß nicht mehr gewährleistet. Mit dem Wegfall der Heizung ist eine massive Mietkürzung gerechtfertigt.
Wollen Sie sich wirklich auf die Beheizung aus der Steckdose einlassen?!?!
Das ist richtig[/b:cb488] teuer!

Auf was für Ideen manche Vermieter aber auch kommen! Tse!

Gruß
Ralph

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