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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.
Wir wohnen in einem 6-Parteien-Haus und sind als letzte eingezogen. Wir haben (glaube ich) 3 verschiedene Mietverträge im Haus, die verschieden alt sind. (Verständlich, weil viele schon länger hier wohnen).
Allerdings haben 5 Parteien im Haus eine Betriebskostenpauschale[/b:29ce4] zu zahlen (bei denen ist ja mit Nachzahlung nichts zu holen) und wir haben als einzige Partei im Mietvertrag eine Betriebskostenvorauszahlung[/b:29ce4]. Ist das zulässig, dass nur eine Wohnpartei eine Vorauszahlung leistet? Im Grunde genommen müssen wir doch die ganzen Nebenkosten für alle anderen mitbezahlen, oder?
Außerdem zahlen unsere direkten Nachbarn 30 Euro weniger Pauschale pro Monat als wir Vorauszahlung (sie haben die gleiche Wohnung wie wir von den qm) und alle anderen vier Parteien (haben 20qm mehr als wir) zahlen 10 Euro weniger Pauschale pro Monat als wir Vorauszahlung.
Ist auch das zulässig?
Außerdem hat unser Hausverwalter für die Gartenpflege 1800 Euro berechnet. Ist das nicht ein bisschen hoch?
Ich hoffe, Ihr blickt durch dieses Wirrwar durch.
Danke schon mal für die Antwort.
Grüße
Katharina

6 Kommentare zu „Betriebskostenpauschale gegen -vorauszahlung”

fin Experte!

Wenn die Mietverträge der anderen Mieter schon älter sind, dann ist es logisch, das neue Mieter auch mit höherer Nebenkostenvorauszahlung belastet werden. Grund dafür ist, dass sich die Nebenkosten drastisch erhöht haben und jedes Jahr irgendetwas teurer wird. Da muss sich der Vermieter und auch der Mieter darauf einstellen.
Sie müssen nur darauf achten, dass Sie nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eine korrekte Abrechnung erhalten. Bei einer Pauschale gibt es keine Abrechnung.
Die Kosten der Gartenpflege kann kein Außenstehender beurteilen, wenn man das Grundstück nicht kennt. Kommt auf die Größe des Grundstücks an und dem Arbeitsaufwand der betrieben wird, Ausstattung, Bäume etc.

Katharina30

Danke für die schnelle Antwort. Sie haben mir doch schon etwas weitergeholfen. <!-- s :idea: --><!-- s :idea: --> <!-- s :) --><!-- s :) -->

Rano Experte!

Der Vermieter kann mit Ihnen einen Mietvertag unabhängig von Form und Inhalt der anderen MV machen, das ist ok.
Sie muessen auch damit leben, dass Ihre Vorauszahlung höher ist, als die Pauschalen der anderen Mieter.
Jedoch kann der VM am Ende des 12-monatigen Zeitraums nicht rechnen:
Gesamtausgaben - Summe aller erhaltenen Pauschalen = (Katharina30)'s Betriebskosten! Hattest Du das befürchtet?
Er wird Dir eine Abrechnung schicken muessen, die die GENAU auf Deine Wohnung entfallenen Kosten wiederspiegelt.

1800€ für die Gartenpflege ist sehr hoch.
Ob nur hoch oder ZU hoch, kann von hier aus wohl niemand -ohne Kenntnis der Umstände- deuteln.

MfG
Ralph

Katharina30

Hallo,
der Hausverwalter hat das schon nach qm abgerechnet. Das war wohl von der Rechnung her korrekt. Aber als einer unserer Nachbarn die Abrechnung dem Deutschen Mieterbund gezeigt hat, hat der Anwalt sofort die Belege angefordert auf die er seit ca. 9 Monaten wartet. Angeblich gibt es von der Gartenfirma keine Stundenzettel, da eine Pauschale ausgemacht ist. Diese Pauschale liegt bei 3700 Euro. Er hat uns netterweise aber nur die Hälfte in Rechnung gestellt. Warum hat er uns bis heute nicht beantwortet.
Außerdem steht auf der Gesamtrechnung der Gartenfirma nur "Pflege 2004" mit Angabe des Straßennamens aber ohne Hausnummer. Wir wissen jetzt nicht, ob der Hausverwalter noch mehr Objekte in unserer Straße betreut und die Firma auch dort die Gärten pflegt und die 1800 Euro bei jedem Objekt in Rechnung gestellt werden. Wie gesagt, er kommt mit den Belegen nicht bei. Da wir aber die einzigen sind, die eine Nachzahlung leisten müssen, hat er uns jetzt eine Mahnung geschickt. Wir hatten nämlich aufgrund der Überprüfung des Nachbarns und aufgrund der Unstimmigkeiten noch nicht gezahlt.
Gruß
Katharina

Rano Experte!

Wieso hat denn einer der anderen Mieter eine Abrechnung bekommen?!?! Das macht doch bei Pauschalzahlungen der Betriebskosten keinen Sinn?

Wenn es auch heisst, daß die Abrechnung mit Erhalt fällig ist (was üblicherweise einem Zahlzeitraum von 4 Wochen entspricht), wäre es eine Möglichkeit, zunächst die unstrittigen Posten zu bezahlen und den Posten "Garten" vorerst zurückzubehalten bis eine detaillierte Aufschlüsselung dieser Kosten vorliegt.
Wie groß ist denn das "Anwesen", wie die Ausstattung/Bepflanzung, sodass 3700 Euro für die Pflege fällig geworden sein sollen?
Der Begriff "Pflege" bezieht sich übrigens tatsächlich nur auf die Pflege und nicht auf die Pflanzung neuer Gewächse, oder z.B. Arbeiten, die nicht regelmäßig durchgeführt werden (Z.B. Astbruch nach Sturm ausschneiden).

Da ja zumindest die Gesamtrechnung des Gärtners vorliegt, könnte man ja auch mal bei ihm nachfragen - insbesondere, ob mit der Rechnung mehrere Objekte abgedeckt werden.

Gruß
Ralph

Katharina30

Der andere Mieter hat keine Abrechnung in dem Sinn bekommen, sondern nur eine Aufschlüsselung der Betriebskosten, weil er eine Pauschale-Erhöhung bekommen hat.
Der Garten hat 595 qm, diese bestehen hauptsächlich aus Rasen, dann sind da noch 3 Beete die gereinigt werden sollten (werden sie aber nicht) und 2 Bäume.
Dann ist da noch eine Hecke, die allerdings dem Nachbarn gehört, die aber auf der Rechnung mit aufgeführt ist mit Heckenschnitt.
Als wir dem Hausverwalter sagten, dass die ja gar nicht auf der Rechnung stehen dürfte, hat er ganz motzig geantwortet, er hätte uns ja schließlich nur die Hälfte der Gartenrechnung berechnet.
Ob der Gärtner uns Auskunft erteilt müssten wir mal ausprobieren.
Gruß
Katharina

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