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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,


hat schon mal jemand damit Erfahrung gemacht das der Vermieter nicht mit dem Versicherungsunternehmen zusammenarbeiten will?

Es hat sich folgendes ereignet:

Bei den Auszugarbeiten ist uns ein Gegenstand in die Tür gefallen, der Schaden wurde von Kundenbetreuer des Vermieters aufgenommen, ihn mitgeteilt das wird den Schaden der Versicherung melden und diesen Schaden der Haftpflichtversicherung gemeldet. (Ende September)
Im Dezember habe ich mit der Versicherung Kontakt aufgenommen, welche mir daraufhin mitteilte, dass diese seit der Schadensmeldung versucht mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Über Januar und Feburar hab ich weiter Kontakt mit der Versicherung gehalten, welche mir mitteilte, dass der Zuständige Sachbearbeiter sich trotz mehrfachen Anschreibens und Anrufens nicht zu erreichen sei.
Gestern hab ich von der Versicherung die Mitteilung bekommen, dass der Vermitter mir unterstellt das der Schaden vorsäztlich herbei geführt worden sei. Jetzt fehlen die Fotos von der Tür?

Ist das eine gängige Strategie der Vermietungsunternehmen und die Kaution einzubehalten?

Sind diese nicht Verpflichtet mit der Versicherung zusammen zu arbeiten?

Wer muss in diesem Fall wem den Vorsatz nachweisen?

MfG

Tom

0 Kommentare zu „Rückzahlung von Kaution nach Haftpflichtschaden?”

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