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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Schimmelbefall in der Mietwohnung. Vermieter bestellt OHNE Wissen des Mieters einen Gutachter. Dieser stellt fest, dass falsche Lüftung durch den Mieter den Schaden verursacht hat. Nun verlangt der Vermieter die Gutachterkosten vom Mieter ersetzt.
Meine Frage: Kann der Vermieter Zahlung forder, falls ja auf welcher Rechtsgrundlage? Und kennt dazu evtl. jemand ein Urteil ect.?

Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank schon im voraus für Antworten

2 Kommentare zu „Gutachterkosten bei Feuchtigkeitsschäden”

Christoph_A. Experte!

Damit der VM einen Gutachter bestellt, um festzustellen, woher der Schimmel kommt, muß er den Mieter vorher nicht um Erlaubnis fragen.

Es ist in beiderseitigem Interesse zu wissen, woher der Schimmel kommt. Und derjenige, der den Schimmelbefal zu verantworten hat, macht sich dem anderen gegenüber schadensersatzpflichtig.

Christoph_A. Experte!

Habe ich etwas anderes behauptet ?

Habe ich mich über die Gerichtschancen ausgelassen ? Nein.

Und wer in welchen Fällen einen Schimmelbefall zu verantworten hat, habe ich auch nicht behauptet.

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