Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich brauche dringend Rat, denn ich bin ausgesprochen unsicher, was ich tun soll. Meine Situation ist etwas kompliziert.

Ich hab am 24.1. einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, wo ich am 1.3.06 einziehen wollte. Bis dahin sollte noch das Bad komplett renoviert werden und das Dach gemacht werden. Die Wohnung wurde über einen Makler vermittelt.
Drei Tage später bin ich für 3 Wochen nach Australien geflogen.
In der Zeit haben diverse Geschehnisse dazu geführt, dass ich die Wohnung nun doch nicht mehr wollte. Also habe ich versucht, die Vermieterin anzurufen, um ihr abzusagen, damit sie möglichst schnell einen anderen Nachmieter findet. Sie war nicht zu erreichen, also hab ich den Makler angerufen und ihm Bescheid gesagt.
Ich habe allerdings noch nicht schriftlich gekündigt.

Jetzt bin ich seit Sonntag wieder hier und habe erfahren, dass die Vermieterin in der Zeit einen Unfall hatte und im Krankenhaus liegt. Deshalb kann ich sie auch jetzt nicht erreichen.
Der Makler sagte mir, er hätte sie auch noch nicht erreichen können und wies mich darauf hin, dass ich so schnell wie möglich eine schriftliche Kündigung schicken sollte.
Das Dubiose ist, dass er mir sagte, er hätte meine Vermieterin auch noch nicht erreicht. Über den Dorftratsch weiß ich aber, dass sie bereits über meinen Rücktritt informiert ist. Wenn nicht von ihm, von wem dann...? Besonders, da er nur 2 Häuser weiter wohnt...

Ich habe den Eindruck, dass ich hier irgendwie ausgenommen werden soll. Wenn es normal gelaufen wäre, hätte ich mir am Montag die Schlüssel abgeholt und angefangen, meine Wohnung zu streichen. Aufgrund dessen, dass meine Vermieterin nicht erreichbar ist, wäre das ja schon gar nicht möglich gewesen. Mal abgesehen davon, dass ich auch nicht einziehen könnte, da die Renovierungsarbeiten nicht abgeschlossen sind.

Was sollte ich denn jetzt am geschicktesten tun?
Ich habe wie gesagt noch keine schriftliche Kündigung verschickt und habe auch noch nicht mit der Vermieterin gesprochen.
Die Frage ist, ob ich jetzt überhaupt irgendetwas bezahlen muss, da ja die Gegenseite quasi auch vertragsbrüchig wird. Muss ich den Makler jetzt bezahlen? Oder die üblichen 3 Monatsmieten?
Oder kann ich das umgehen, indem ich von dem Vertrag zurück trete aufgrund dessen, dass ich gar nicht einziehen kann, selbst wenn ich wollte.

Ich hoffe, mir kann hier jemand weiter helfen, ich weiß nämlich nicht mehr weiter.
Vielen Dank im voraus!
Stichwörter: zurück + gerne + mietvertrag + möchte + treten

1 Kommentar zu „Möchte gerne vom Mietvertrag zurück treten”

Susanne Experte!

Von einem Mietvertrag kann man nicht zurücktreten, lediglich die Kündigung unter Einhaltung der 3 monatigen Frist ist möglich. D.h. wenn die Kündigung bis zum 3. April bei der VM eingegangen ist, kann zum 30.Juni gekündigt werden.
Für den Zeitraum sind selbstverständlich Miete und Nk zu bezahlen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.